Zahnarzt hat Mist gebaut und ist nun in Rente?

10 Antworten

Wenn der neue Zahnarzt bereit ist deiner Freundin zu bescheinigen, dass sein Vorgänger sie falsch behandelt hat, kann dieser natürlich in Regress genommen werden. 

Das kommt aber leider sehr selten vor. Denn unter Ärzten gilt der Stammeskodex dass einer nicht gegen den anderen aussagt.

nein, das zahlt die versich erst nach einem gutachten, entweder in auftrag gegeben von der STA oder von der gutachterstelle in Düsseldorf bei der KV.

Auf alle Fälle würde ich eine zweite Meinung einholen, bevor irgendetwas entschieden wird!

Sie war darauf hin bei einem anderen Zahnarzt und dieser hat das selbe bestätigt.

@MK492

Die defekten Füllungen?  die schlechte Wurzelfüllung? auch die Kosten??? 

Falls es sich um Kassenleistung handelte, den Fall der Krankenkasse melden.

Falls nicht, bräuchte Sie einen Rechtsanwalt.

Bei beidem dürfte aber vorerst keine weitere Behandlung durchgeführt werden.

10000€ kommt mir ziemlich hoch vor, weiß aber auch nicht, welche Leistung der neue ZA erbringen will.

Da würde ich schon mal eine Zweitmeinung einholen.

RA Meinecke zB. oder Frau RA in Bals.

Das, was <Deichgöttin>  sagt ist richtig! auf jeden Fall zur Krankenkasse gehen und bitten, die alte Arbeit des in Rente gegangenen Zahnarztes durch einen Gutachter kontrollieren zu lassen. Gleichzeitig sollte der neue Heil- und Kostenplan nicht nur der Kasse sondern auch dem Gutachter vorgelegt werden, um eine einigermaßen neutrale Beurteilung zu erhalten. Erst danach fällt die Entscheidung zur Behandlung. Diese Zeit gibt auch die Karies her. Trotz der Katatstrophe versuchen, cool zu bleiben.

Das ist kein Ultraschallbild, welches gemach wurde, sondern ein OPG, eine Übersichtsröntgenaufnahme des Ober- und Unterkiefers.
Die Sanierung des Gebisses soll 8 - 10.000 Euro kosten? Niemals. Da hat der ZA oder Deine Freundin heftig übertrieben. Es sei denn, der ZA möchte das komplette Gebiß mit Keramikinlays sanieren. 3 oder 4 Füllungen erneuern und 1 Implantat setzen kosten keine 8.000 Euro.

Es bringt nichts, rechtlich gegen den "alten" Zahnarzt vorzugehen, da es so gut wie nicht zu beweisen ist, daß er Deine Freundin falsch behandelt hat.
Denn: Eine radikale Kariesentfernung bei pulpanahen (nervnahen) Defekten ist nicht unbedingt erforderlich und somit kann er sich herausreden.
Was den wurzelgefüllten Zahn angeht, Wurzelfüllungen können immer "schiefgehen" und sind keine Garantie, den Zahn auf Dauer zu erhalten.
Wenn die Wurzelfüllung nicht bis ans Ende der Wurzelspitzen gehen und somit unvollständig sind, könnte evtl. eine Revision der WF versucht und eine Wurzelspitzenresektion vorgenommen werden. Um dies zu beurteilen, müßte man die aktuelle Röntgenaufnahme sehen. Notfalls kann man einen Zahnarzt fragen, der sich auf Endodontologie spezialisiert hat.

wow.  Ziemlich gut!