Zahlt das Jugendamt wenn der Vater mit den Zahlungen in Verzug kommt?
Hallo zusammen, ich hoffe jemand kann mir helfen. Der Kindesvater hat nie Unterhalt gezahlt. Bis April 2015 habe ich vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss erhalten. Das hat er auch bis heute nicht zurück gezahlt. Das Jugendamt hat die Beistandschaft für meinen Sohn übernommen. Vom Gericht wurde der Unterhalt in Höhe von 345€festgelegt (Rückwirkend ab Mai 2015) Der Vater wurde mehrmals angeschrieben aber bis heute ignoriert er alles. Jetzt wurde sogar eine Lohnpfändung in die Wege geleitet, bis jetzt noch am laufen. Ich habe unterschrieben, dass ich das Geld gerne vom Jugendamt haben möchte, weil ich weiß dass von ihm freiwillig nichts kommen wird
Jetzt zu meiner Frage: Sollte der Vater plötzlich 345€ zahlen, kriege ich auch ohne das er gezahlt hat, das Geld rückwirkend vom Jugendamt ?
Und was passiert wenn er nicht mehr zahlt? Stoppt das Jugendamt dann die Zahlung oder kriege ich weiterhin Geld?
Ich hoffe jemand kann mir helfen.
Lg
4 Antworten
Du bekommst nur Geld vom Jugendamt weitergeleitet, wenn der Vater was ans Jugendamt zahlt bzw die Pfändung erfolgreich ist. Zahlt er nichts bzw ist die Pfändung erfolglos, bekommst du auch nichts, wovon denn auch?
Wenn vom Kindsvater Unterhalt zuholen ist per lohnpfändung bekommst du dein geld vom kindsvater jeden Monat automatisch vom Gehalt.
Danke für schnelle Antwort. Und das was er mir schuldet? Wird dann wohl in Raten zurückgezahlt?!??!
wenn es einen Titel gibt und du ihn regelmäßig aller zwei jahre mindestens angemahnt hast ja. sonst nicht
wenn der Vater damit durchkommt und nix zahlt dann bekommst du auch nichts vom JA .............das JA selbst zahlt kein Geld (mehr) an dich ......nur DANN wenn der Vater auch zahlt , dann leitet es das an dich weiter .........
nein, das Jugendamt ist leider nicht dafür zuständig
Das heißt, dass ich immer erst Geld bekomme , wenn er zahlt . Beispiel November 2015 würde er zahlen dann wieder April 2016??!