Zählt Erbschaft von Bargeld als Vermögen zur Berechnung der Beiträge für Krankenkassen?

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Als Einkommen wird es zur Beitragsberechnung nicht herangezogen. Als Vermögen für die Grenze von 11.900 Euro jedoch schon. Für die 11.900 Euro ist nicht relevant woher das Geld kommt, sondern nur ob du es hast oder nicht.

Danke erstmal - aber was heisst das denn nun für die Beiträge? Wieso ist das Vermögen relevant, wenn es nicht zur Verbeitragung herangezogen wird? Was heisst es für meine Beiträge, wenn ich bald 22.000 € auf dem Konto habe? 

@Yogmartin

DU bist Selbstständig, das heißt deine Beiträge werden aus deinem Einkommen berechnet. Das heißt zum Beispiel Arbeitseinkommen, Mieteinkünfte, Zinserträge usw. Dein Erbe gilt nicht als Einkommen. Dein Besitz auch nicht.

Aber egal wie niedrig dein Einkommen ist, deine Beiträge werden immer mindestens aus einer Grenze von ca. 2100 Euro berechnet.

Also wenn dein Einkommen z.B. bei 3000 Euro liegt, werden die Beiträge aus 3000 Euro berechnet. Wenn dein Einkommen bei ca. 1000 Euro liegt werden deine Beiträge aus ca. 2100 Euro berechnet.

Diese Grenze von ca, 2100 Euro ist aber für viele Selbstständige ziemlich hoch, deshalb gibt es eine Art Härtefallreglung für den Fall dass du auf keinen Fall aus 2100 Euro deine Beiträge zahlen kannst.

Wenn man zu diesen "Härtefallselbstständigen" gehört, danngilt nicht die Mindestgrenze von ca. 2100 Euro, sondern ca 1400 Euro.

Um zu diesen "Härtefällen" zu zählen gibt es verschiedene Vorraussetzung. Dein Einkommen darf zum ersten natürlich nicht zu hoch sein, sonst macht das ja keinen Sinn. Dann darfst du keine steuerpflichtigen Zinseinkünfte haben (sonst scheinst du ja etwas zu haben, um deine Beiträge zahlen zu können) und du darfst keine Miet/Pachteinkünfte haben (sonst könntest du diese Immobilie/Grundstück ja auch veräußern um deine Beiträge zu zahlen) und du darfst kein zu hohes Vermögen besitzten (sonst hast du ja Geld um deine Beiträge zu zahlen). Das selbe gilt für den Ehegatten.

Wenn du also jetzt Vermögen besitzt, dass zu hoch ist (und die Grenze sind diese 11900 Euro), dann gehörst du nicht mehr zu diesen "Härtefallselbstständigen" und für die gilt die normale Mindestgrenze von ca. 2100 Euro und nicht ca. 1400 Euro.

Dein Erbe wird also nicht als Einkommen angerechnet, sondern als Vermögen nur für Prüfung, ob du unter diesen Härtefall fällst. 

Mein Tipp: Wenn du nur wegen dem Erbe nicht unter den Härtefall fällst und dann auch nur knapp, dann gib zumindest ein Teil des Erbes aus (stehen Renovierungen an oder gibt es etwas anderes Sinnvolles?). Ansonsten: Melde dich umgehend bei deiner Krankenkasse sobald du wieder weniger Vermögen hast und lass neu prüfen, ob du wieder unter diesen Härtefall fällst.

@MiaMaraLara

Vielen Dank für diese klare Erklärung. 

Also diese Beitragsbemessungsgrenze von ca. 2100 ist KEIN Härtefall und da darf ich mehr als 11900,- € haben. Aber bei ca. 1480,- € (mittlerweile) nicht, und wenn es rüber 11900,- geht dann werden die 2100 als Bemessungsgrenze genommen - entspricht ca 390,- Beitrag/ mtl. Alles klaro - :-)

Beitragspflichtig ist regelmäßiges Einkommen, wozu eine Erbschaft nicht zählt. 

Einkommen muss nicht regelmäßig sein, um verbeitrag zu werden. Aber ein Erbe ist tatsächlich nicht zu verbeitragen. Aber das war ja auch nicht die Frage.

@MiaMaraLara

Doch - das war die Frage ..... :-)

Nein, die Beiträge werden nur aus deinem Einkommen berechnet.