Zählt ein einmaliger Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf einer Wohnung als Einkommen für die Feststellung der Familienversicherung?

1 Antwort

Ich habe gerade so einen Familienvers.bogen vor mir liegen, da sind nur regelmäßige Einkommen anzugeben.

Was sagt denn die Versicherung dazu, und frag die gleich nach der Begründung: "auf welches Gesetz, welchen Paragraphen beziehen Sie sich, liebe Vers.?"

Du kannst auch "vorsoglichen Einspruch" erheben um ggf. Fristen zu waren und dort um Erläuterung bitten.


Hallo! Ja, das ist eine gute Idee nach der Gesetzesgrundlage zu fragen. Ich sage Bescheid, was daraus wird. LG 

@mawill110305

Ja, eventuell war es ja auch nur eine Unachtsamkeit eine Mitarbeiters bei der KK, oder geht automatisch durch das System ohne weitere Prüfung. Würde mich auch nicht wundern.