Zählt ein Dauerpflegekind als Unterhaltsberechtigte Person?

3 Antworten

Das Kind zählt nicht als unterhaltsberechtigte Person, da es seinen Unterhalt vom Amt bekommt.Das Pflegegeld darf aber auch nicht angerechnet werden bei der Insovenz, denn es gehört dem Kind.Das Jugendamt wird keine Probleme machen. Freunde von mir haben ein Pflegekind und waren bei der Aufnahme des Kindes schon in der Insolvens (was das Jugendamt wusste).Dem Jugendamt kommt es nur darauf an, dass das Kind gut versorgt wird. Desshald ist das Pflegegeld unantastbar. Ich selbst bin Hartz4 Empfänger und habe 2 Dauerpflegekinder. Allso, keine Angst vorm Jugendamt.

Nein, der Unterhalt des Pflegekindes wird vom Jugendamt bestritten. Rein rechtlich haben die Pflegeeltern mit der Finanzierung des Unterhaltes für dieses Kind nichts zu tun. Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass es Probleme mit dem Amt geben wird, wenn man dort von der Privatinsolvenz der Familie erfährt. Das Jugendamt möchte ein gefestigtes, solides familiäres Umfeld für seine Mündel und in einer Familie, die finanziell am Abgrund rangiert, könnte man das gefährdet sehen.

Nur bis zu einem bestimmten Teil. Das Wohl des Kindes darf nichtbeeintraechtigt werden.