Zählt abgeschlossene Zeit als SaZ als Berufsausbildung?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du dort eine zaw gemacht hast also gute 2 Jahre Ausbildung,dann ja.... Wenn du nur 4 Jahre zum Beispiel gedient hast ohne jegliche Qualifikationen,dann nein...

Klar kann das im Berufsleben weiterbringen, ich denke da vor allem ans Sicherheits- und Überwachungsgewerbe. Dieses Urteil vom FG Saarland könnte interessant sein.

https://www.steuergo.de/blog/kindergeld-militaerische-ausbildung-bei-der-bundeswehr-als-berufsausbildung/

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1.2. Vor diesem Hintergrund wertet der Senat zumindest die in der Zeit vom 1. Juli 2011 bis Oktober 2013 von O absolvierten Zeiten als Ausbildung. Der „Ausbildungsplan“ weist nach der „Grundausbildung“ und der „Spezialgrundausbildung/Einsatzersthelfer“ diverse weitere Stationen aus, die als Ausbildung bezeichnet werden. Dies deckt sich mit den Angaben auf der Homepage der Bundeswehr https://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriere/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK93Myc7MSioszUolS9zIyiVDgnI7G0oKQ4OaM0JzEJSOWUFhfrF2Q7KgIAR9A4Ww, wo es heißt: „ Mit einer militärischen Karriere und beruflicher Qualifizierung entwickeln Sie als Soldatin oder Soldat auf Zeit ihre fachlichen und sozialen Kompetenzen gezielt weiter. „Karriere mit Zukunft“ steht auch für die Vernetzung militärischer und zivilberuflicher Ausbildung, die Sie optimal auf Ihre Zeit nach der Bundeswehr vorbereitet“. Die Vielfalt der Ausbildungsstationen spricht dabei schwerlich gegen den Ausbildungscharakter als solchen. Auch das Jurastudium oder der danach absolvierte Referendardienst enthalten (wie andere Ausbildungen auch) zahlreiche Ausbildungssegmente, die in der Summe eine Ausbildung ausmachen, ohne dass dabei jeweils geprüft würde, ob der betreffende Ausbildungsabschnitt speziell dem späteren Beruf (als Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt o.a.) dienlich ist.

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Sämtliche Stationen dienen augenscheinlich der späteren Verwendung in der Bundeswehr selbst oder befähigen den so ausgebildeten Soldaten dazu, nach der Ausbildungszeit (und einer daran anschließenden Dienstzeit, die keinen Ausbildungscharakter hat), etwa im Bereich des Sicherheits- und Überwachungsgewerbes, einen Beruf auszuüben. So existieren Kooperationen der Bundeswehr mit privaten Sicherheitsdienstleistern (s. http://www.bundeswehr-monitoring.de/innenansichten/kooperation-der-bundeswehr-mit-privaten-sicherheitsdienstleistern-11372.html)." https://recht.saarland.de/bssl/document/STRE201470879

Auch bei der Bundeswehr kann man Ausbildungen machen.

Die reine Dienstzeit zählt nicht dazu, denn das ist ja kein Beruf. Du mußt schon irgend ein Beruf erlernt haben.

Kannst Du uns was nennen?

Natürlich nicht.

Welchen Berufsabschluss möchtest du denn danach haben?