Zählen für Euch Urlaubsreisen zu den Grundrechten?

10 Antworten

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Urlaub, also Erholungsurlaub, regelt das Bundesurlaubsgesetz, das mind. 24 Tage pro Kalenderjahr festschreibt. Viele Tarifverträge sehen einige Tage mehr vor bzw. gewähren mit höherem Alter mehr Tage.

Ein Recht darauf in seinem Urlaub zu verreisen gibt es nicht. Warum auch? Der Begriff Urlaub stellt lediglich sicher, nicht Arbeiten zu müssen und Frei(e)zeit zu haben. Rund 25% bleiben Zuhause.

Nein, aber ich finde eine Auszeit braucht jeder, auch wenn nur einmal für sich alleine ist

Doch, die freie Wahl des Aufenthaltsortes zählt zu den Grundrechten und da zählen Reisen dazu.

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Ja das ist aber etwas anderes finde ich

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Das recht auf körperliche Bewegungsfreiheit ist im Grundgesetz festgelegt und da zählen Urlaubsreisen dazu.

Ja, aber auch nur im Bundesgebiet (Artikel 11). Also nicht im Ausland.

Und im nächsten Absatz steht, dass das Grundrecht z.B. auch für die Bekämpfung einer Seuchengefahr eingeschränkt werden kann.

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@LuckyLuke2006

Doch, Deutsche dürfen auch ins Ausland. Trotzdem ist es ein Grundrecht.

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Das ist aber etwas Anderes als ein „Grundrecht auf Urlaubsreisen“.

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@Waldmensch70

Nein, es ist das selbe. Ein Recht auf Reisen hat man per Grundgesetz.

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Nicht das ich davon wüsste aber in den Urlaub fahren gehört zum Luxus, is schön aber braucht man nicht unbedingt.

Nein, das ist kein Grundrecht

Doch, ist es.

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