Hättet ihr gerne einen anderen Vornamen?
Welchen habt ihr?
19 Antworten
Nein, ich hätte nicht gern einen anderen Vornamen, ich heiße Gabriele, sollte eine Barbara werden, also bin ich zufrieden.
Ausserdem heisse ich ja seit meinem 4. Lebensjahr " Diana" als Nick Name und damit bin ich auch zufrieden.
Wer aber absolut seinen Namen ändern möchte, kann mal hier nachlesen, was die gesetzlichen Grundlagen sind.
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Name ändern in Deutschland: Die gesetzliche GrundlageGrundsätzlich ist eine Namensänderung in Deutschland möglich. Jede Person hat das Recht, ihren Nach- oder Vornamen ändern zu lassen. Die gesetzliche Grundlage bildet das Namensänderungsgesetz (kurz: NamÄndG), konkret: § 1 NamÄndG i.V.m. §§ 3,5,9 und 11 NamÄndG. Darin heißt es unter anderem:
„Der Familienname eines Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, eines Staatenlosen oder heimatlosen Ausländers mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland oder eines Asylberechtigten oder ausländischen Flüchtlings mit Wohnsitz im Inland kann auf Antrag geändert werden“
und
„Ein Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.“
Kann man die Reihenfolge der Vornamen ändern lassen?Seit der Ergänzung des § 45a des Personenstandsgesetzes (kurz: PStG) am 1.11.2018 ist es Personen möglich., ihren tatsächlich genutzten Vornamen amtlich zu machen.
Das bedeutet: Die Reihenfolge der Vornamen kann beliebig geändert werden. Hierzu bedarf es lediglich einer Erklärung beim zuständigen Standesamt. Für die Erklärung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass oder
- Ausweis für heimatlose Ausländer oder Staatenlose oder
- Ausweis für ausländische Geflüchtete oder Asylberechtigte
- Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
Gemäß § 3 Abs. 1 NamÄndG darf eine Namensänderung nur erfolgen, sofern dafür ein wichtiger Grund vorliegt. Das Gesetz definiert jedoch nicht, welche konkreten Gründe als „wichtig“ erachtet werden. Diese Entscheidung obliegt den zuständigen Verwaltungsbehörden.
Mögliche Gründe für einen Namenswechsel sind beispielsweise:
- Der Vorname wird von der Mehrheit als anstößig gesehen (z.B. Osama, Adolf)
- Der Vorname verleitet andere zu Wortspielen oder lädt zur Lächerlichkeit ein (z.B. Siri, Alexa)
- Traumatische Erlebnisse, die eng mit dem Vornamen verknüpft sind
- Transsexualität bzw. Transgeschlechtlichkeit
Darüber können Personen, die selbstständig oder künstlerisch tätig sind und unter einem Künstlernamen überregional bekannt sind, diesen in ihren Personalausweis eintragen lassen.
Auswirkungen der Namensänderung auf bestehende VerträgeWer seinen Vornamen wechselt, muss nach der Namensänderung bestehende Verträge anpassen. So sind beispielsweise Banken und Krankenkassen über die Namensänderung zu informieren, damit diese eine neue Kredit-, EC- bzw. Krankenkassenkarte ausstellen.
Darüber hinaus sind folgende Stellen über die Änderung des Vornamens zu informieren:
- arbeitgebendes Unternehmen
- Versicherungen
- Kfz-Zulassungsstelle
- Versorgungsunternehmen (Gas, Wasser, Strom)
- Vermieter
Wichtig: Bestehende Verträge behalten auch nach einer Namensänderung ihre Wirksamkeit.
Hat eine Namensänderung Auswirkungen auf die Erbfolge?Nein, die Änderung des Vornamens hat keine Auswirkungen auf die gesetzliche Erbfolge. Der Grund: Die rechtlichen Beziehungen zu den Eltern bleiben unverändert. Das gilt auch für Fälle, in denen die erblassende Person ein Testament nach dem Berliner Modell aufgesetzt hat. Allerdings sollten die Namen im Testament nach einer Namensänderung entsprechend geändert werden.
Wie kann man seinen Vornamen ändern lassen?Eine Namensänderung erfolgt auf Antrag beim zuständigen Standes- oder Einwohnermeldeamt. Der Antrag muss schriftlich erfolgen, entsprechende Formulare teilt die zuständige Behörde aus. Mit dem Antrag sind folgende Dokumente einzureichen:
- das Antragsformular
- eine Meldebescheinigung oder eine Kopie des Personalausweises
- ein Auszug aus dem Geburtenregister
Die Kosten für eine Änderung des Vornamens liegen bei maximal 255 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Änderung von Dokumenten, beispielsweise des Personalausweises.
Sonderfall: Namensänderung bei TranssexualitätDas Transsexuellengesetz (kurz: TSG) erlaubt es transsexuellen bzw. transgeschlechtlichen Personen, einen neuen Vornamen anzunehmen und ihren Personenstand von weiblich zu männlich oder von männlich zu weiblich zu ändern.
Möchte eine transgeschlechtliche Person ihren Vornamen ändern lassen, ist ein Antrag beim zuständigen Amtsgericht erforderlich. Dieses fordert gem. § 4 Abs. 3 TSG zwei Gutachten von zwei Sachverständigen an, in denen die Transidentität festgestellt werden muss. Auf Grundlage dieser Gutachten entscheidet eine rechtsprechende Person über die Namensänderung.
Ein solches Verfahren ist langwierig. Es dauert in der Regel ca. 9 Monate und kostet durchschnittlich rund 1.900 Euro.
Vornamen-Änderung einklagen – ist das möglich?Wird ein Antrag auf Namensänderung von der zuständigen Behörde abgelehnt, können Betroffene innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen. Wird auch diesem nicht stattgegeben, kann die Namensänderung beim Verwaltungsgericht eingeklagt werden. Die ALLRECHT Privat-Rechtsschutzversicherung unterstützt Betroffene bei der Suche nach einem kompetenten Rechtsbeistand.
Hallo,
nein, das würde ich nicht. Im Gegensatz zu vielen meiner "Altersgenossinnen" - gefällt mir mein Vorname sehr gut - schon allein, weil er nicht so häufig ist, und nicht zuletzt wegen (m)einer bekannten schwedischen Namensvetterin.
Ich gebe zu bedenken, dass Vornamen der Mode und dem Zeitgeschmack unterliegen, die sich im Laufe eines Lebens und über die Generationen ändern (können);
AstridDerPu
Mein voller Name ist Benjamin. Und mein Namensvetter begeht in Nahost gerade schwerste Gräueltaten.
Das ist ein hebräisches Sprichwort das häufig in Diskussionen über Faschismus und Ungerechtigkeit verwendet wird.
Bedeutet soviel wie: Das Ende eines Diebes ist der Galgen.
In Jugendsprache übersetzt soviel wie: Karma f***t jeden irgendwann.
Ein Ausdruck der Ablehnung meines Namensvetters.
Putin und Netanjahu waren bis vor kurzem noch enge Verbündete. Netanjahu hat im Zuge der Sanktionen russischen Oligarchen dabei geholfen sich der westlichen Verfolgung zu entziehen und beteiligte sich auch sonst nicht nennenswert an den Sanktionen gegenüber Russland.
Er selbst begeht schwerste Gräueltaten. 70% der ermordeten Palästinenser waren Kinder und Frauen. Mehr als 14.000 Kinder wurden seit 07/10 ermordet.
Gallant der viele Jahre beim Militär war und auch zu Likud gehört, wurde entlassen dieser Tage. Ersetzt durch Katz, einen drittklassigen Politiker ohne nennenswerte Kompetenzen. Dafür aber ein Bückling Netanjahus. Das ist die faktische Übernahme des IDF durch den Faschisten Netanjahu. Gallant sprach sich immer deutlicher gegen den Krieg aus und das dieser keinem Ziel mehr folgt außer Gaza zu säubern.
Du solltest dich schämen diese Gräueltaten zu leugnen!
Nein, ich liebe meinen Namen. Meine Mutter hat ihn ausgesucht und mir gegeben, was besseres gibt es nicht.
LG
Nein, zum Glück heiße ich nicht so was wie Adolf oder Netanjahu.
Öh, wer macht was?