Wozu brauche ich eine Generalvollmacht von meiner Mutter?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn sie ablebt, ohne dich bevollmächtigt zu haben, kannst du bezüglich ihrer vertraglichen Bindungen (Zeitungsabos, Versicherungen, Bankkonten, Kredite usw.) eigentlich nichts unternehmen.

Selbst wenn du Erbe sein solltest, ist es i.d.R. zeitaufwendig und mühsam, bis man die Erbenstellung nachweisen kann (durch einen vom Amtsgericht erteilten Erbschein).

Existiert hingegen eine Generalvollmacht, so versetzt diese den Bevollmächtigten zwar nicht in die Rechtsstellung des Erben, aber immerhin bewahrt sie seine Handlungsfähigkeit in Bezug auf die Angelegenheiten des verstorbenen Vollmachtgebers und kann so hinsichtlich der notwendigen Abwicklungen vieles erleichtern. Das Schöne ist: die Vollmacht gilt über den Tod hinaus (§§ 168, 672 BGB) und kann bei Bedarf später durch den Erben widerrufen oder vom Generalbevollmächtigten an den Erben zurückgegeben werden.

Hallo blackleather, es kommt darauf an was alles in der Generalvollmacht steht.

Also bei uns war es so das wir damit alles machen konnten zb. im Krankenhaus, bei der Pflege , beim Arzt usw..

Hallo, sehr viel Lauferei.... Aber das muß eine Generalvollmacht sein die beim Notar gemacht wurde, sonst zählt die nicht.. meine Schwiegermutter ist im Februar verstorben und wenn wie diese nicht gehabt hätten währe es sehr schwer geworden. Auch vorher im Krankenhaus hat sie uns sehr geholfen. gruß

Wenn deine Mutter zu Lebzeiten nicht erklärt, wer für sie entscheiden soll, wenn sie es nicht mehr kann, dann kann dir im ungünstigsten Fall ein Betreuer vom Gericht vor die Nase gesetzt werden.

Das kommt nur sehr selten vor (beispielsweise wenn Ärzte anzweifeln, dass deine Entscheidungen wirklich im Sinne deiner Mutter sind) ... aber es ist schon vorgekommen ...

Daher ''jetzt'' alles Regeln ... beim Notar beurkunden lassen (kostet um die 70 Euro).