Worauf muss man im Folge.Gespräch beim Jobcenter bezüglich Umschulung beachten?
Die Umschulung beginnt im September 2018 und der Bildungsgutschein sollte spätestens Juni beim umschulungsinstitut eingehen.
Der Eignungstest wurde im Oktober bei der Agentur für Arbeit erfolgreich absolviert, nun soll Anfang Januar ein folge.gespräch beim Jobcenter erfolgen. der Sachbearbeiter will mir laut einladungsschreiben mitteilen, wie die Ergebnisse geworden sind..
der hat mir auch eine EGV Fortsetzung letzten Monat zugeschickt, da die alte ungültig geworden ist. In der EGV steht Umschulung nicht als Ziel sondern Vermittlung in eine Beschäftigung
läuft das denn i.d.R. So, dass der Bildungsgutschein nicht umgehend nach erfolgreichen Abschluss des Tests an den Umschulungsinteressenten zugesendet wird sondern vorab unbedingt ein Folge.gespräch erfolgen muss?
Worauf sollte man in so einem Gespräch beachten? Habt Ihr Erfahrung ? Bitte um antworten... Herzliches Danke im vorraus...
2 Antworten
einen bildungsgutschein ist eine kann-leistung, genauso wie es eine umschulung ist. das heißt nicht, dass du diese umschulung bekommst, wenn vor allem keine notwendigkeit besteht. wenn es in deiner neuen egv nicht beinhaltet ist, kannst du davon ausgehen, dass es keine umschulung geben wird.
sprich deinen sb aktiv drauf an, was bei dem test rausgekommen ist. sprich die umschulung an, die du herausbekommen hast und die du gerne wo anfangen möchtest etc. in der zwischenzweit wirst du allerdings auch den forderungen nachkommen müssen dir auch selbst arbeit oder ausbildung zu suchen.
halt daran fest. hast du die egv neu schon unterschrieben die dir zugeschickt wurde oder hast du das immer noch in der tasche. ich würde das dort rein verhandeln.
guck mal hier: www.elo-forum.org
Sie haben hoffentlich einen Zeugen mit genommen zum Gespräch und die Umschulung bekommen?
Was bei dem Test rausgekommen weiß ich schon darüber Bescheid.
nach dem Test erfolgte ein persönliches Gespräch mit einem Psychologen, der mir die Ergebnisse mitgeteilt hat.