wohnungskauf: wenn den Käufer ist im Grundbuch eingetragen. Der verkäufer stirbt bevor die kaufsumme bezahlt wurde. Was ist zu tun?

5 Antworten

und es keine erben gibt ?

Das ist unmöglich! Letztlich erbt der Staat!

Also den Kaufpreis natürlich vertragsgerecht bezahlen.

Hallo,

die Eigentumsumschreibung wird vom Notar erst beantragt, wenn alle Voraussetzungen des Kaufvertrages erfüllt sind. Eine der Voraussetzungen dürfte die Zahlung des Kaufpreises sein.

Also kann der Fall nicht eintreten.

Daß es überhaupt keine Erben gibt, ist selten. Zumindest ist der Kaufpreis zu hinterlegen, solange nach den Erben geforscht wird. Notfalls erbt am Ende der Staat.

wende dich ans zuständige Notariat dein noch nicht Überwiesener Betrag fließt in die Erbmasse

Ich würde mich Ruhig verhalten und den Kaufpreis auf ein spezielles Konto legen für den Fall der Fälle und sonst die Füße still halten.

Die Bürokratie wird dich nicht vergessen.