Wohnungsgeberbestätigung?
Hallo alle, Ich hab ein problem. Mein Bruder hat eine Wohnung in der ich mitlebe. Die Reihenfolge schaut so aus( Vermieter zu Mieter zu Untermieter (Mein Bruder)). Das heißt Der Mieter der Wohnung vermietet es meinem Bruder. Mit einem richtigen Mietvertrag und Zustimmung des Eigentlichen Vermieter und Hausbesitzer. Ich lebe mit bei meinem Bruder aber stehe nicht im Mietvertrag sowie bin ich nur unter Duldung dort. Sprich der Mieter weiß das ich dort mitlebe und hat Desweiteren kein Problem damit aber wenn eine Behörde /Amt ihn fragt ob ich dort bei meinem Bruder lebe verneint er dies. Mein Problem ist auch das er mir natürlich auch nicht die wohnungsgeberbestätigung ausfüllt weshalb ich nun ein dickes Problem hab.. die erste Mahnung von 83,50 euro hab ich auch schon. Mfg
3 Antworten
Wer verweigert Dir die Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung?
Der Vermieter Deines Bruders? Wenn ja ist er im Recht, denn er ist nicht Dein Wohnungsgeber, das ist Dein Bruder.
Ok also müsste das mein Bruder ausfüllen? Er will kein Entgelt von mir , sprich ihr lebe dort unentgeltlich. Muss dies i.wie vermerkt werden? Nicht das die auf die Idee kommen das mein Bruder steuern fürs mieteinkommen zahlen soll obwohl dies nicht der Fall ist
Ok also müsste das mein Bruder ausfüllen?
Ja. In der Bestätigung muß er aber angeben wer Eigentümer der Wohnung ist. Das entsprechende Formular bekommt Ihr beim zuständigen EMA.
Er will kein Entgelt von mir , sprich ihr lebe dort unentgeltlich. Muss dies i.wie vermerkt werden?
Das ist für die Wohnungsgeberbestätigung völlig irrelevant.
Sie sollten sich ordnungsgemäß anmelden.
Wohnt jemand zur Untermiete, ist der Hauptmieter der Wohnungsgeber. Der Hauptmieter ist gesetzlich verpflichtet eine Wohnungsgeberbestätigung auszufüllen.
Vermieterpflichten
Der Vermieter oder Wohnungsgeber ist hier gemäß §19 BMG zur
Mitwirkung bei Einzug oder Auszug verpflichtet. Das bezieht sich auch
auf z.B. auch auf Hauptmieter die erlaubterweise untervermieten
(Studenten-WG mit Hauptmieter z.B.) Der Vermieter oder Wohnungsgeber
kann damit auch jemanden beauftragen, z.B. eine Hausverwaltung. Wenn der Wohnungsgeber keine Bestätigung erteilt muss der Mieter das der
Meldebehörde schriftlich oder elektronisch mitteilen. Der Inhalt der
Vermieterbescheinigung ist nach §19 BMG folgender:
Namen und Anschrift des/der Vermieter bzw. Wohnungsgebers Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum, Anschrift der Wohnung sowie Namen der nach § 17 Absatz 1 und 2 BMG meldepflichtigen Personen.
Schwierig ist hier nur, dass Dein Bruder sich dem Anschein nach irgendwelche Leistungen erschleicht.
Danke, inwiefern kommst du darauf das er sich Leistungen erschleicht?
Logik, warum sollte er sonst verleugnen, dass Du als Untermieter in seiner Wohnung lebst. Das ist doch auch die einzig schlüssige Erklärung, warum er Dir eine Wohnungsgeberbestätigung verweigert.
Und so wird es auch irgendwann ein halbwegs cleverer Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes sehen und z.B. beim Jobcenter oder der Wohngeldstelle nachfragen. Und glaub mir, da wird dann der Datenschutz nicht mehr funktionieren.
Mein Bruder verschweigt dies nicht, Problem ist das der wohnungsgeber von meinem Bruder es verschweigt.
Also füllt der Bruder die Wohnungsgeberbestätigung aus, Formulare findet man zum Herunterladen im Internet, evtl. direkt auf der Homepage der Stadt/Gemeinde/Meldebehörde. So ist es bei uns.
Auf diesem Formular ist der eigentliche Vermieter nur eine Angabe, Wohnungsgeber ist der Bruder.