Wohnung unrenoviert übergeben?

9 Antworten

Der Vormieter muss nicht an euch die Wohnung übergeben sondern an den Vermieter. Wenn der auf die (tatsächlich geschuldete) Schadensbeseitigung verzichtet und die Wohnung so an euch übergibt, schuldet auch ihr bei Auszug keine Schadensbeseitigung mit neutralen Farben an den Wänden. Es sei denn, ihr erhaltet vom Vermieter einen Ausgleich - z. B. durch früheren Bezug der Wohnung, Übernahme von Materialkosten, Mieterlass oder....oder...oder.....

Habt ihr aber mit dem Vormieter abgemacht, dass ihr die Wohnung so übernehmt und die erforderlichen Arbeiten selbst durchführt (da sie ja eh gemacht werden müssen) schuldet ihr dem Vermieter bei Auszug tatsächlich die Übergabe in neutralen Farben. Ihr übernehmt also die Pflicht des Vormieters.

Es ist also entscheidend was mit wem abgemacht wurde.

Der Vertrag wird mit dem Vermieter gemacht, nicht mit der jetzigen Mieterin. Klärt das mit dem Vermieter. Ist doch klar, das die jetzige Mieterin sich drücken will.

Sie hat im Flur dunkle Tapeten, im Schlafzimmer gemusterte dunkle und das Wohnzimmer ist gelb.

Und? Was ist an dieser Farbwahl unrenovierter Zustand? Zwar kann der VM von den scheidenden M Rückgabe in einer "hellen, neutralen Farbstellung, die dem Geschmack der Mehrheit der Mietinteressenten entspricht", verlangen. Er kann aber genausogut in dem vorhandenen Zustand an denjenigen vermieten, dem das so gefällt oder der bereit ist, selbst so zu renovieren, wie es seinem Geschmack oder Einrichtungstil entspricht.

Bei uns im Vertrag steht ein Satz, dass nach unserem Auszug, die Wohnung in hellen Tönen übergeben werden muss.

Und was hat das mit den Vormietern zu tun?

Können wir davon ausgehen, dass sie uns die Wohnung eigentlich auch in hellen Tönen übergeben müsste?

Nein. Selbst wenn sie einen gleichlautenden Vertrag haben, entscheidet der VM als ihr Vertragspartner, nicht der Nachmietinteressent, ob er diese mietvertragliche Vereinbarung einfordert oder sich die zum vorhandenen Einrichtungstil passenden M sucht, was für ihn deutlich einfacher ist :-O

Euch soll genau die Wohnung in dem vorhandenen Dekorationsstil vermietet werden, wie sie angeboten und besichtigt wurde.

die Wohnung würde dann ja von uns (nach unserem Auszug) fast neu renoviert sein (auf unsere Kosten).

Richtig: Nehmt sie so und ändert es oder lasst es - da muss der VM garnichts machen.

Wir bekommen ja nun auch keine frisch renovierte Wohnung.

Richtig. Dazu ist der VM auch nicht verpflichtet. Sind die dunklen Wänden in einem bezugsfertigen Zustand mit lediglich unerheblichen Abnutzungspuren, ist es an euch, das hinzunehmen oder nach eigenen Vorstellungen umzugestalten. Fehlt in der Küche stellenweise Tapete, weil ihr dort eine andere Einrichtung verbaut, ist das auch euer Problem.

Wir ziehen in eine neue Wohnung und in unserem Vertrag steht, dass die Wohnung nach Übergabeprotokoll übergeben wird. Von der bisherigen Mieterin wissen wir, dass die Wohnung an uns unrenoviert übergeben wird.

Wer nachweislich in eine unrenovierte Wohnung zieht und keinen angemessenen Ausgleich erhält, muss bei Auszug nicht renovieren.

Sie hat im Flur dunkle Tapeten, im Schlafzimmer gemusterte dunkle und das Wohnzimmer ist gelb.

Bunte Wände mit grellen Farben oder dunkle Farben muss ein Vermieter nicht dulden. Da solltet Ihr mal mit dem Vermieter reden dass der dem Vormieter sagt, dass diese Wände gemacht werden müssen. Dazu gibt es ein BGH-Urteil.

Sachen die nicht vom Vormieter Euch speziell überlassen wurden und bei Einzug in der Wohnung sind, gelten als mitvermietet; auch wenn nichts im Mietvertrag steht.

Bei uns im Vertrag steht ein Satz, dass nach unserem Auszug, die Wohnung in hellen Tönen übergeben werden muss.

Deswegen den Vermieter ansprechen, dass der Vormieter die dunklen Wände erst mal streicht oder tapeziert.

Woher ich das weiß:Recherche
Von der bisherigen Mieterin wissen wir, dass die Wohnung an uns unrenoviert übergeben wird.

Woher will die das wissen?

Weil sie nicht renovieren muss?

Das bedeutet aber noch lange nicht, dass der Vermieter die Wohnung nicht selbst nach ihrem Auszug renoviert. In diesem Fall nimmt er sie zwar unrenoviert von der vorherigen Mieterin zurück, aber übergibt sie renoviert an die neuen Mieter.

Frag doch mal den Vermieter danach.