wohnung rausschmiss

9 Antworten

absolut unrechtmäßig und verboten.

gehe zu polizei und lass dir helfen.

das muss du dir nicht gefallen lassen.

Der hat sie ja nicht alle..

Ich würde die Polizei rufen. Dein Vermieter hat nicht das Recht, dir deine Wohnung vorzuenthalten, nur weil du eine Miete nicht gezahlt hast! Klar hat er Anspruch auf das Geld, und kann dir ggf kündigen, wenn du nicht zahlst. Aber auch das nur mit der entsprechenden Kündigungsfrist. Und bis die um ist, ist es immer noch deine Wohnung, und du darfst da genauso wohnen wie zuvor.

Der hat sie ja nicht alle..

Genau! Wer zahlt schon pünktlich seine Miete......


Übrigens, zwei mal Miete nicht gezahlt ist ein FRISTLOSER Kündigungsgrund. Im vorherigen Monat schon einen Euro vergessen und jetzt gar keine Miete gezahlt ist es auch.

@Maximilian112

Ich habe damit definitiv nicht schlampiges Zahlungsverhalten bekräftigen wollen. Ich habe lediglich auf die Rechtslage hingewiesen. Das die teilweise für Vermieter ziemlich unfair ausschaut, ist ein anderes Thema.

Das hier ist auch eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Der Vermieter hat nicht das Recht, dem Mieter den Zugang zur Wohnung zu verwehren (dies ist nebenbei bemerkt auch ein Grund für eine fristlose Kündigung).

Selbst nach einer fristlosen Kündigung darf der Zugang zur Wohnung nicht verwehrt werden. Im Zweifelsfall muss der Mieter durch Räumungsklage "entfernt" werden.

Eine Kündigung wegen Zahlungsverzug verliert ihre Gültigkeit, wenn der Rückstand beglichen wird. Deine letzter Satz ist schlichtweg falsch.

@Findera
wenn der Rückstand beglichen wird.

und nicht schon einmal die Miete angemahnt werden mußte.....

Das der Vermieter das nicht so einfach darf ist mir schon klar. Aber hier gibt es glaube ich ZWEI die sie nicht mehr alle haben.

Mein erster Weg wäre doch ein Versuch meine Schuld zu begleichen und nicht die Frage Ich zahl keine Miete darf der Vermieter das!

und das wegen einer nicht gezahlten miete

sowas ist eine Lebenseinstellung

@Maximilian112

Du unterstellst hier Dinge, die du garnicht wissen kannst.

  1. kann das Bemühen den Rückstand auszugleichen, und diese Frage nach einer rechtswidrigen Handlung des Vermieters durchaus parrallel passieren.

  2. weißt Du nicht wie es zu dem Zahlungsrückstand gekommen ist. Vielleicht kann er ja garnichts dafür?

Bei mir ist auch schon mal der Mietauftrag fehlgeschlagen, weil mein Arbeitgeber den Lohn nicht pünktlich überwiesen hat. Also habe ich auch eine "schlechte Lebenseinstellung"? Es kann immer mal was unvorhergesehenes passieren. Und wenn sich ein Vermieter dann SO verhält, ist es ja wohl mehr als verständlich, sich mal zu informieren..

Dein Vermieter muss dich wieder in die Wohnung lassen, er hat uebrhaupt kein Recht dich auszusperren. Er muss eine Raeumungsklage beim Amtsgereicht beantragen, erst der Gerichtsvollzieher ist berechtigt dich auf die Strasse zu setzen, bzw. die Wohnung leerzuraeumen, auch ohne deine Anwesenheit. Zunaechst muesste er dir ja mal die Wohnung kuendigen schriftlich und du musst dir dann innerhalb der Kuendigungsfrist eine andere Wohnung suchen. Ausserdem waere es ratsam, wenn du die Miete, die noch offensteht bezahlst. Ansonsten wende dich an die Polizei oder an die Stadtverwaltung, die haben auch Notunterkuenfte.

Das darf nicht passieren. Deshalb ist das Erste, was Anfang des Monats abgebucht wird, die Miete!!! Genau wie Strom! Wenn man malnicht kann, sollte man mit dem Vermieter reden und um Aufschub bitten. Dann aber auch den neuen Termin einhalten. Einfach nicht zu zahlen, ist ´n Kündigungsgrund!

Du hast einen Mietvertrag mit deinem Vermieter. Wenn du in Zahlungsrückstand kommst, musst du dich mit dem Vermieter über eine Stundung einigen, gelingt das nicht, musst du ausziehen.

Dass er dir den Zugang zu deiner Wohnung verwehrt, ist aber Unrecht. Du solltest ihn anzeigen! Solange der Mietvertrag noch gültig ist, ist es DEINE Wohnung und er begeht Hausfriedensbruch, wenn er sie ohne deine Einwilligung betritt.