Wohnung ohne Bürgen oder vom Amt?

5 Antworten

Nicht jeder Vermieter verlangt einen Bürgen,du musst deine Wohnkosten nur deinem Einkommen anpassen !

Eine passende Wohnung / Unterkunft musst du dir schon selber suchen,du könntest dann nur ggf.noch einen Antrag auf ALG - 2 beim Jobcenter stellen,dann würdest du evtl.noch eine sogenannte Aufstockung bekommen,wenn dein anrechenbares Einkommen deinen Bedarf nach dem SGB - ll nicht decken würde.

Wenn du keine Familie hättest,dann wärst du ja Vollwaise und dann stünde dir eine Waisenrente zu.

Was hast du denn an Brutto und Nettovergütung ?

So könnte man schon einmal dein anrechenbares Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll berechnen und somit dein gesamtes anrechenbares Einkommen inkl.BAB + Kindergeld ermitteln.

Dann müsste man noch wissen wo du wohnst,dass ist erforderlich um die angemessene KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) nach dem SGB - ll zu ermitteln.

Damit könnte man dann festlegen bis zu welcher Höhe du dir eine angemessene Unterkunft suchen kannst,um dann bei einem ALG - 2 Antrag keine Probleme mit dem Jobcenter zu bekommen,denn auf Dauer werden dann nur die angemessenen KDU - bei der Berechnung deines Bedarfs berücksichtigt.

Sie hat mit allem drum und dran 900 Euro netto zur Verfügung. Da gibt es als Einzelperson und Auszubildenden keine Aufstockung mehr.

@herzilein35

Sagst du !

Ich sage es kommt auf das gesamte anrechenbare Einkommen und den Bedarf nach dem SGB - ll an.

Beispiel :

Der BAB - beträgt 108 € und das derzeitige Kindergeld liegt bei 192 € pro Monat,macht zusammen 300 €,demnach müsste die Netto Vergütung um die 600 € liegen und das Brutto bei um die 750 €.

Auf die 750 € Brutto stünde dem FS - ein Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll von 230 € zu,ergibt nach theoretischem Abzug von den 600 € Netto ein anrechenbares Erwerbseinkommen von ca.370 €.

370 € + angenommen 300 € ergibt max.ein anrechenbares Einkommen von 670 € pro Monat.

Würde die angemessene KDU - bei angenommen 370 € pro Monat liegen,dann würde der Bedarf des FS - inkl.der derzeitigen Regelleistung für den Lebensunterhalt für einen Single von 409 € bei min.779 € pro Monat liegen.

Somit bestünde ein Anspruch auf eine Aufstockung von min.109 € pro Monat.

@isomatte

Hey isomatte

Auch mit 109 Euro mehr liegt sie/er noch immer unter dem pfändbaren Einkommen-kein Bürge/Vermieter geht das Risiko ein!

Man miete immer nur was man sich leisten kann. Ich würde in dem Fall nicht vermieten.

@LouPing

Du musst das Risiko ja auch nicht eingehen !

Es gibt definitiv Vermieter die das nicht interessiert,denn sonst hätte mein Sohn mit 2 Kindern ohne Bürge auch keine Wohnung bekommen dürfen,denn der liegt mit seinem Selbstbehalt ( pfändungsfreies Einkommen ) durch die 2 Kinder auch darunter.

Versuche mal, deine Wohnungssuche zu ändern - gib selbst Inserate auf, v.a. auch in der Lokalzeitung, wo viele ältere Vermieter gerne selbst suchen statt mit Anfragen bombardiert zu werden.

Nutze diese Möglichkeit, um von deinen Vorzügen zu überzeugen!

Lass dir eine Mietschuldenfreiheitsbescheinugung von deinem jetzigen Vermieter ausstellen - eine der ausführlichen, in denen auch steht, dass du sich auch an sämtliche Hausregeln gehalten hast, keinen Streit mit den Nachbarn hattest und sorgsam mit Wohnung und Gemeinschaftseigentum umgegangen bist.

Auch ein Arbeitszeugnis vom Chef, das dir Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein bestätigt, kann nicht schaden.

Wende dich an Wohnbaugesellschaften und suche nach Wohnungen, die auch das Amt zahlen würde, wenn du arbeitslos wirst. Dein Ausbildungsvertrag endet mit bestandener Prüfung - und danach landest du (ohne BAB!) direkt im HartzIV-Bezug, wenn du nicht übernommen wirst/ was Neues findest.

Kein Vermieter geht einfach davon aus, dass für dich alles glatt läuft, v.a. kein privater, der auf die Mieteinnahmen angewiesen ist!

Denke auch über andere Lösungen nach - WG oder Untermiete könnten zumindest vorübergehend eine Alternative sein.

Und nutze alle Kontakte, die du hast - manchmal reicht es schon, wenn jemand, der dich und den Vermieter kennt, ein bisschen "vermittelt", ohne gleich zu bürgen...

Auch die Zusage, die Kaution sofort zu zahlen (statt in 3 "Monatsraten") kann Bedenken mindern.

Nicht jeder Vermieter verlangt einen Bürgen. Du bist volljährig, sagst selber, dass Du berufstätig bist und die Miete zahlen kannst. Probleme könnte es dann eigentlich nur geben, wenn die Miete deutlich über Deinem Einkommen liegt, oder Du einen Eintrag bei der Schufa hast.

Du bist noch Auszubildender und beziehst BAB.

Mehr Zuschüsse oder Hilfe bekommst Du nicht staatlicherseits.

Such Dir eine deutlich preiswertere WG, dann wirst Du auch keine Bürgen brauchen.

Einen Bürgen wirst Du nicht finden, weil Dein Einkommen unter dem pfändbaren Betrag liegt.

https://www.p-konto-info.de/pfaendungstabelle.html

Das es keine weiteren staatlichen Zuschüsse gibt kann man so pauschal nicht sagen !

Wenn der FS - seinen Bedarf nach dem SGB - ll mit seinem anrechenbaren Gesamteinkommen nicht decken kann,dann kann er zusätzlich noch ALG - 2 in Form einer Aufstockung vom Jobcenter bekommen.

Nicht bei insgesamt 900 Euro netto

@herzilein35

Auch da kann ein Anspruch bestehen,es kommt darauf an wie sich die 900 € zusammen setzen und wie hoch der Bedarf des FS - ist !

@isomatte

Hey isomatte

Auch mit 109 Euro mehr liegt sie noch immer unter dem pfändbaren Einkommen-kein Bürge/Vermieter geht das Risiko ein! 

Man miete immer nur was man sich leisten kann. Ich würde in dem Fall nicht vermieten. 

@LouPing

Es kommt ja nicht darauf an was du machen würdest,sondern darauf wie es ein potenzieller Vermieter sieht !

Wenn es keine Vermieter geben würde,die unterhalb des pfändbaren Einkommens keine Wohnungen vermieten,dann würde es wohl einige Obdachlose mehr geben.

Mit 900 € kann man sich wohl eine angemessene Wohnung leisten,den Vermieter muss man natürlich selber finden und wenn man dann noch 100 € dazu bekommt hilft das auch schon weiter,ein Nebenjob wäre ja auch nicht ausgeschlossen.

Dann würden zwar diese ca.100 € entfallen,man hätte aber mit einem Nebenjob mehr als nur ca. 1000 €.

Du wirst schon einen Vermieter finden. Du musst nur glaubhaft rüber bringen, dass du genügend Geld verdienst. Zeig dem Vermieter zur Not auch deine Kontoauszüge, damit er dir glaubt.

Auf jeden Fall wirst du nicht obdachlos. Falls es zu einer Zwangsräumung kommen würde, würden die zuständigen Personen sich sowieso darum kümmern, dass du nicht obdachlos wirst.

Du könntest dir auch einen Betreuer bestellen, dass er sich darum kümmert, dass du eine Wohnung hast.

Das Arbeitsamt könnte dir eine Sozialwohnung stellen, aber da müsstest du dich erst erkundigen.