Wohnung Einbauküche ersetzten?
Hallo,
ich habe eine Frage und zwar zieh ich in 2 Monaten in eine Wohnung mit Einbauküche nun ist der derzeitigen Mieterin der Ofen kaputt gegangen (sie ist nicht schuld er hat einfach den Geist aufgegeben) nun ist die Frage ob ich mir dann einen neuen Ofen mit Herd kaufen muss oder wer? Weil es gehört ja eigentlich zur Einbauküche und die derzeitige Mieterin kauft keinen neuen so wie sie mir gesagt hat. Im Mietvertrag steht aber auch sowas wie Ersetzung bzw. in Stand Haltung der Einbaugeräte. Wer muss sich darum jetzt kümmern? Ist das mein Problem? Wie gesagt gehört ja eigentlich zur Einbau Küche oder nicht.
8 Antworten

Du sagst in den Kommentaren, dass die Küche mit im Mietvertrag steht.
Also fällt das in die Zuständigkeit der Vermieterin, dass du bei Einzug eine voll funktionsfähige Küche hast.

Wenn die Einbauküche im Mietvertrag enthalten ist, dann ist der Vermieter zuständig.
Übernimmst du die Küche von der jetzigen Mieterin, dann bist du zuständig.

Ja, dann gehört die zu Wohnung und deine Vermieterin muß den Ofen ersetzen.

Dazu müsste man erstmal wissen, wem die Küche gehört. Der Mieterin oder dem/der Vermieter/in?

Also die derzeitige Mieterin hat die Küche auch schon mit bekommen so genau weiß ich es leider nicht aber ich denke mal der Vermieterin da die einbau Küche im Vertrag aufgelistet ist

Dann ist, vorausgesetzt, die Mieterin ist tatsächlich nicht am Defekt des Ofens schuld, die Vermieterin am Zuge, die Küche wieder in einen funktionierenden Zustand zu bringen....

Ganz wichtig: du musst in Erfahrung bringen, wer diese EBK gestellt hat: der Vermieter, oder der Mieter (bzw. deren Vormieter), dass ist die entscheidende Frage hierbei..

Der jetzige Mieter muss den Herd auf funktionsfähig bringen, wenn es bei seinem Einzug funktionierte. Tut er das nicht, lass ALLE Mängel in deinem Mietvetrag SOWIESO auflisten!!! Wenn du die Mängel dann selber behebst, so darfst du dann mal ausziehen.
Wer den Herd rapariert???, kläre mit der Vermieterin, dass sie es weiss, dass er defekt ist und es klären kann. Rede mit der Vermieterin. Sag erforderliches. Lass auch im Mietvertrag alles aufnehmen, um selber keinen Schaden zu bekommen.

Der Mieter muss gar nichts in der Küche haben. Er muss die Wohnung nur beim Auszug im vertragsgemäßen Zustand übergeben. Wenn er so lange lieber kalt speist, braucht er keinen Herd. Wenn die EBK nicht im Mietvertrag erwähnt ist und auch nicht anders abgesprochen wurde, dann gehört die auch nicht zum Wohnungsinventar und im Gegenteil könnte der Vermieter verlangen das Ding bitte zum Einzug zu entfernen.


Und? Wenn du eine renovierte Wohnung übernommen hast, muss die auch erst zum Auszug vom Mieter wieder renoviert werden. So lange kannst du gerne die alten Tapeten an den Wänden lassen und musst nicht jedes zweite Wochenende neue Bahnen kleben.

Sag der Vermieterin SOFORT bescheid. Die muss es wissen und sich drum kümmern.

Du schreibst doch selber: Im vertragsmässigen Zustand.
Das Wichtige ist, dass der Fragesteller die Mängel auflistet in SEINEM Mietvertrag.
Küche drin muss funktionieren. Oder von mir Ersetztes gehört mir. Das kommt in den Mietvertrag.
Okay also im Vertrag steht Einbauküche aufgelistet gehört sie dann automatisch zur Vermieterin ?