Wohnung an einen ALG II Empfänger vermieten?

11 Antworten

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Wichtig: Lass dir eine Abtretungserklärung für die Jobagentur unterschreiben, sowie eine Entbindung von der Schweigepflicht.

So kannst du dort immer nachhören, wenn es Probleme mit der Mietzahlung gibt.

Machen die zwar dort nicht gerne, müssen sie aber dann.

Und wenn die Miete fließt, spricht ja nichts dagegen.

Wir haben einige Hartz-IV-Mieter, du musst natürlich wie bei jedem Mieter darauf achten, dass es sich nicht um Chaoten, Messies etc. handelt.

Und wichtig: Der Umzug in eure Wohnung muss genehmigt sein. Sonst guckste nämlich bei der Kaution und bei den ersten Monatsmieten in die Röhre.

Danke! Das ist sehr hilfreich.

Du kannst vermieten, allerdings würde ich mir schriftlich geben und dies vom Amt bestätigen lassen, dass die Mietkosten sowie vom Amt übernommene Nebenkosten incl. einer evtl. Kaution, direkt vom Amt auf Dein Konto überwiesen werden. Dies würde ich vertraglich zur Bedingung machen und entsprechend in dem Vertrag, als Klausel, festhalten, da es sich kaum um wenig Geld handelt, welches Du durch die Vermietung zu bekommen hast. In dieser Weise kannst Du Dich, zumindest was die Miete anbelangt, ein wenig absichern. Du solltest dies auch unbedingt tun.

Ansonsten bin ich auch der Meinung, dass kaum alle Sozialhilfeempfänger gleich sind und irgendwie jeder eine Chance bekommen sollte. Außerdem kannst Du, da Dir die Namen bekannt sind ( ansonsten den Ausweis kopieren) über die schwarze Liste im Internet nachsehen, so diese darin stehen, ob es sich um "faule Kunden" handelt, die ein Mietnomadendasein führen.

Liebe Grüße

Anmerkung:

Namen des Vermieters erfragen und sich bei diesem erkundigen, ob immer bezahlt worden ist. Dieses darfst Du dann tun, wenn die neuen Mieter ihr Einverständnis dazu geben (Datenschutzgesetz). Wenn dieses keinesfalls erfolgt, kein Mieter hat etwas zu verbergen, wenn alles ordnungsgemäß vorher verlaufen ist, wäre ich mehr als vorsichtig und würde eher der Vermietung entgegenstehen.

Dies ist meine persönliche Meinung die sich hier widerspiegelt und soll der persönlichen Einschätzung des Vermieters in keinem Fall vorgreifen, was ich ausdrücklich betone.

Liebe Grüße

Probleme mit den Mietern kann man so oder so bekommen, auch solvente Mieter können unverschämte Forderungen stellen, bis in die Nacht feiern, Dreck machen oder sonst was. Da sollte man sich so oder so die Mieter etwas genauer anschauen, vielleicht beim vorherigen Vermieter nachfragen.

Wenn das Amt die Miete übernimmt, dann dürften aber wenigstens damit keine Probleme auftreten. Höchstens dann wieder, wenn die Mieter wieder selbst Arbeit haben.

Hallo, die Frage wäre auch, wieviel das Amt übernimmt. Stand denn auf der Bescheinigung ein Betrag? Nebenkosten kommen ja auch noch dazu. Ich würde mir von den Interessenten eine sogenannte Abtretungserklärung unterschreiben lassen, dann würde der Betrag, der von der Arge für die Wohnung vorgesehen ist, direkt an dich ausgezahlt werden ohne den Umweg über die Mieter. Ansonsten wäre mir das zu riskant, denn wenn sie die Miete nicht mehr zahlen sollten (hoffen wir mal nicht, kommt aber immer wieder vor) kannst du von denen nichts holen, das sollte dir klar sein.

Habe es nicht lesen können, da es sich für die Familie sowieso erledigt hat, weil die Wohnung 1 Schlafzimmer zu wenig hat. Sie wollten 3 Schlafzimmer - sprich für jedes Kind eins.

@rhapsodyinblue

Ja sorry, hattest du ja geschrieben. Aber zukünftig, falls nochmal Interessenten anfragen sollten, bei denen das Amt die Miete übernimmt, eine Abtretungserklärung unterschreiben lassen, und dann kannst du sicher sein, daß das Amt das Geld auch pünktlich überweist. Und im übrigen kann man auch Pech mit nicht ALG II oder Hartz IV-Empfängern haben. Am besten immer Schufa-Auskunft und die letzten 3 Verdienstbescheinigungen vorlegen lassen.

ALGII-Empfänger sind so zuverlässig oder nicht wie jeder andere Mieter auch.

Ich habe Erfahrung mit beidem machen müssen. Also mit zuverlässigen ALGlern und unzuverlässigen anderen Mietern.