Wohnrecht von volljährigen Stiefkindern?
Bei Bekannten von uns hat es grad mal wieder gekracht. Der Stiefvater hat damit gedroht, die leibliche Tochter seiner Frau (gerade 18 geworden), auf die Straße zu setzen. Kann er das so ohne Weiteres? Die Familie ist gerade in ein neu gebautes Haus eingezogen, das dem Stiefvater alleine gehört.
Bitte keine Diskussionen über das Verhalten der Eltern. Ich hätte den Kerl schon vor Jahren rausgesetzt. Kennt sich jemand hier mit den rechtlichen Hintergründen aus?
4 Antworten
Wenn die Tochter noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hat, müssen die Eltern für den Unterhalt aufkommen. Klar kann der Stiefvater dieses "Kind" auf die Straße setzen, wenn ihm das Haus alleine gehört. Als Frau und Mutter wäre ich dann aber auch sofort weg.
Das kannst Du laut sagen. Ich auch!
Was mir im Augenblick noch nicht ganz klar ist. Warum gehört das Haus dem Mann alleine und nicht auch seiner Frau? Klar, in der Ehe gehört normal alles beiden, trotzdem stört mich das schon sehr.
Der Mann ist ja der Tochter seiner Frau nicht unterhaltspflichtig. Wenn die Frau zur Zeit kein Einkommen hat, so kann sie ihre Tochter ja nicht unterstützen. Das ist schon ein größeres Problem. Sind die beiden denn schon länger verheiratet?
Ja, sind sie. Dass das Haus ihm alleine gehört, hat er extra so gemacht, er hat halt gerne das Sagen. Mir reißt die Hutschnur, wenn ich nur dran denke. Die Tochter ist total lieb, macht keinen Blödsinn, ist ein richtig netter Teenager. Aber er ist Arzt und das Mädel hat "nur" einen Hauptschulabschluss. Das ist anscheinend nicht gut genug. Und Muttern suhlt sich in ihrer Opferrolle. Siehst Du die Rauchwölkchen aus meinen Ohren kommen?
ist er denn noch unterhaltspflichtig? Dann muß er ihr evtl. die andere Wohnung bezahlen.
Die Mutter hat derzeit wegen Mutterschutz kein eigenes Einkommen.
Was hat das damit zu tun?
Wollte es nur erwähnt haben. Vielleicht ist es wichtig.
Wenn er der Eigentümer ist, kann er natürlich bestimmen, wer in seinem Haus wohnt und wer nicht.
Als Stiefvater nicht