wohnrecht badezimmer umbau?

7 Antworten

Meiner Meinung nach kann der Vater deiner Mutter nichts fordern. Wenn er eine Dusche und neue Fliesen braucht, muss er sich diese auf seine Kosten einbauen lassen. einbauen lassen. Er hat nur Wohnrecht und kann aus diesem Wohnrecht keine weiteren Rechte einfordern. Natürlich kann er das Objekt auch nicht zurück fordern, Vertrag ist Vertrag. An der Stelle deiner Mutter würde ich nicht einmal reagieren, wenn er sie verklagen will, muss er das machen. Meiner Ansicht nach beinhaltet das Wohnrecht auch keine Verpflichtung deiner Mutter das Grundstück zu pflegen bezw. den Rasen zu mähen.

der meinung bin ich auch,danke dir. wir müssen nur auf nummer sicher gehen. ich denke auch das es am sinnvollsten ist auf diese briefe nicht zu reagieren. in der hoffnung das es dann aufhört. aber meine mama will eben das grundstück nicht verlieren.

Wohnrecht bedeutet, er hat das Recht da zu wohnen. Deine Mutter ist zwar verpflichtet die Wohnung instand zu halten (Fliesen erneuern) aber nicht dazu die Wohnung den 'Bedürfnissen' des Vaters anzupassen.
Sprich: Den Schaden bei den Fliesen muss sie beheben, wenn er altersbedingt ist und nicht mutwillig vom Vater verursacht wurde. Das mit der Dusche muss sie nicht machen. Sie wird dem Vater eventuell erlauben müssen dass er den Umbau auf seine Kosten vornehmen lassen darf, aber mehr nicht.
Vielleicht würde sie es machen wenn das Verhältnis zum Vater ungetrübt wäre, aber so nicht.

Für ältere Leute gibt es Einstiegshilfen für Badewannen. Erkundigt Euch umfassend (Sanitärfachhandel, Alten-/Pflegeheime). Defekte und fehlende Fliesen kann man durch andere ersetzen. Zur Pflege von Beeten und Rasen kann man nicht gezwungen werden; man kann einen Garten verwildern lassen - alles eine Frage von kulantem Verhalten Euerseits.

einstiegshilfe is ne tolle idee,ich werd ihm mal ne broschüre zukommen lassen :-)

Um diese Frage seriös beantworten zu können müßte man den zum Wohnrecht bezügl. Vertrag kennen.

Aber generell sollte es folgendermaßen sein:

"Welche Rechte und Pflichten haben Bewohner mit lebenslangem Wohnrecht?

Basis für das Wohnrecht ist der Paragraf 1093 des BGB. Er erlaubt den Wohnberechtigten, die Familie oder Pflegepersonal im Haushalt aufzunehmen. Das gilt auch für nichteheliche Lebensgemeinschaften: So kann auch der Partner mit in das lebenslange Wohnrecht einbezogen werden. Zudem sollte vorher festgelegt werden, ob die Kinder das Haus finanziell belasten können.

Auch wenn vereinbart worden ist, dass die Bewohner nur für einen Teil der Immobilie das lebenslange Wohnrecht besitzen, dürfen Anlagen wie Heizungen mitbenutzt werden. Will eines der Kinder die Räume der Eltern sehen, muss es dies vorher vereinbaren. Einen juristischen Anspruch auf Besichtigung hat der Eigentümer nämlich nicht.

Die Wohnberechtigten müssen für Reparaturen aufkommen und die Nebenkosten für Heizung sowie Strom zahlen. Der Eigentümer ist nur bei außergewöhnlichen Sanierungen zur Finanzierung verpflichtet. Wird das Haus verkauft, muss der neue Besitzer das lebenslange Wohnrecht akzeptieren. Änderungen sind nicht mehr möglich."

Der Einbau einer Dusche ist mMn keine außergewöhnliche Sanierung.

wenn der vater das grundstück deiner mutter überschrieben hat, hat er nichts mehr zu sagen.

etwas anderes ist die renovierung. deine mutter hat da die selben pflichten wie ein vermieter.

allerdinsg ist es im euren sinn, regelmässig zu mähen und die beet in ordnung zu halten, das erspart euch eine menge arbeit.

da er nicht mehr der eigentümer ist, muss er auch euch den gartenschlüssel geben, ansonsten könnt ihr einfahc das schloss austauschen.

...ein Vermieter ist nicht verpflichtet die Wohnung zu renovieren.

@walterdealeman

genau,sonst könnte ja jeder wie er wollte...denk ich zumindestens.

@amelie09

Wenn die Fliesen sich von der Wand ablösen ist der Vermieter sogar verpflichtet zu renovieren wenn er es durch den Mieter angezeigt bekommt. - oder er nimmt eine Mietminderung hin.;-)
Schäden die nicht altersbedingt entstehen (nichts hält ewig ;-P), also durch den Mieter verursacht wurden, muss dieser beheben und bezahlen.
Auch Modernisierungen muss der Mieter hinnehmen. Allerdings kann der Vermieter da die Kosten nur bis zu einer gewissen Grenze (die ich jetzt nicht im Kopf habe) später auf die Miete umlegen.

hab nur das im netz gefunden---->"als Wohnungsberechtigte sind Sie verpflichtet, alle gewöhnlichen Erhaltungs-, Reparatur- und privaten Kosten sowie die laufenden öffentlichen Kosten (Wasser, Müll, Licht, Heizung etc.) zu tragen §§ 1093, 1041 BGB)." das problem ist das ihm jeden monat was neues einfällt was er gerne renoviert haben möchte und das langsam nicht mehr bezahlbar ist. ich kann ja als mieter auch nicht den einbau einer dusche verlangen,oder? zumal der vater mietfrei wohnt. das andere problem ist das wenn mein vater und mein bruder dort mähen gehen,von dem vater meiner mutter ständig bedroht und belästigt werden,deswegen wollten sie nur noch mähen wenns notwendig ist und nicht wie es der vater verlangt. schloss austauschen kann er auch.der is nich ohne.