Wohngeld für zweite Ausbildung obwohl Eltern Zuviel verdienen?

6 Antworten

Wohngeld ist eine individuelle Förderung, die nichts mit dem Einkommen deiner Eltern zu tun hat.

Diese sind auch nicht mehr für dich zum Unterhalt verpflichtet, da du deine erste Ausbildung absolviert hast.

Du kannst also auch aufstockend AlG 2 beantragen, ohne dass deine Eltern heran gezogen werden könnten.

15 km könnte man allerdings auch schneller mit dem Fahrrad bewältigen als 1 1/2 Stunden.

Wenn du sowieso ausziehen willst, kannst du ja auch näher an deine Arbeitsstelle ziehen.

Die erste Frage ist ob deine Eltern wirklich raus sind. Wenn du deine erste Ausbildung abgeschlossen hast und die nichts mit der 2. zu tun hat sind die raus.

Wenn du die erste nicht abgeschlossen hast oder die 2. die natürliche Folge auf die 1. ist müssen die dich vermutlich unterstützen.

Wenn deine Etern gänzlich raus sind sollten die nicht nur beim Unterhalt sondern auch bei so sachen wie Wohngeld raus sein, das würde ich im zweifel aber mit der entsprechenden Stelle selber kurz klären.

Hast du geschaut ob du BAB berechtigt bist?

https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab

BAB gibt es nach abgeschlossener Erstausbildung nicht

@Rheinflip

Deswegen sag ich ja er/sie soll schauen ob er/sie berechtigt ist, nicht das er/sie es ist.

Ich hab oben nur gelesen das es die 2. Ausbildung ist, nicht das die erste zwangsweise abgeschlossen wurde deswegen würde ich nur ungern von Vorneherrein Möglichkeiten ausschließen die ggf nicht ausgeschlossen werden müssen.

@dieLuka

Alles gut. Vor zwei Jahren hat er wohl seine Ausbildung erfolgreich beendet, steht in einer alten Frage

Soweit ich weiß bekommst du in der zweiten (Berufs)ausbildung keinerlei Unterstützung. Du bekommst aber Kindergeld, das solltest du auf jeden Fall beantragen, das sind ja ca. 200 €. Du kannst auch im Antrag angeben, dass das Geld direkt auf dein Konto überwiesen werden soll.

Du kannst im schlimmsten Fall ja auch ein, zwei Abende oder am Wochenende ein paar Stunden arbeiten. Suchst dir halt irgendwas wo du nicht viel denken musst dass du nicht komplett KO bist danach. Die Ausbildung und das Lernen geht ja vor.

Wenn Du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hast, sind Dir die Eltern im Regelfall auch nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet.

Sie können und sollten dann wieder Kindergeld für Dich beantragen, was es unter 25 dann auch weiter geben wird, derzeit kämen dann zu Deiner Nettovergütung noch 219 € Kindergeld dazu.

Wohngeld könnte Dir dann zustehen, wenn Du schon Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum bist, dass benötigte Mindesteinkommen erzielst und werde BAB - noch Bafög - bekommst und auch dem Grunde nach keinen Anspruch darauf hast, was z.B. in einer zweiten betrieblichen Ausbildung der Fall wäre, da würde des dann im Regelfall auch dem Grunde nach keinen BAB - Anspruch mehr geben.

Das Mindesteinkommen liegt bei 80 % des Bedarfs nach dem SGB - ll , also von dem, was Du bei Erfüllen der Voraussetzungen ohne Einkommen an ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter bekommen würdest.

Derzeit wären das alleine Wohnend ab 18 Jahren min. 446 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + min. noch die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne Abschlag für Haushaltsstrom.

Angenommen Du würdest 454 € für die KDU - zahlen müssen, dann würde der Grundbedarf derzeit inkl. der min. noch 446 € Regelbedarf bei 900 € liegen, Du müsstest dann mit der Nettovergütung und 219 € Kindergeld auf min. 720 € kommen.

Im Internet findest Du auch einen kostenlosen Rechner für Wohngeld, im Regelfall kannst Du dann ja auch noch einen Nebenjob ausüben, bei BAB - oder Bafög - Bezug müsste man auf den Zuverdienst achten.

450 € Brutto = Netto pro Monat bzw. pro Jahr 5400 € Brutto bzw. im Bewilligungszeitraum ( Bafög ) von in der Regel 12 Monaten max. 5400 € Brutto.

Mit der zweiten Ausbildung sind in der Regel die Eltern aus der Unterhaltspflicht raus. Auf jeden Fall sollte das Kindergeld direkt mit Abzweigungsauftag auf deinem Konto landen.

Du kannst dem Grunde nach Wohngeld bekommen. Mit abgeschlossener Erstausbildung wärst du ja auf gar keinen Fall BAB berechtigt.

Wie sieht es mit Nebenjobs aus?