wohne in bayern, möchte aber in hessen meinen fischereischein machen

4 Antworten

Also, das Ganze ist so nicht ganz richtig. Ich habe damals meine Prüfung, Vorbereitungskurs usw. in Baden-Württemberg gemacht ( Eberbach am Neckar). Bei der Prüfung kamen auch Prüflinge aus Südhessen dazu, es waren genau 604 Prüflinge vor Ort. Die Prüfung war die gleiche, als auch in Bayern, waren ja auch die Unterlagen zum Vorbereitungslehrgang aus Bayern und somit für alle gleich. Auch die Anzahl der zu absolvierenden Stunden waren gleich. Allerdings mußte der Vorbereitungskurs im Bundesland des Wohnsitzes gemacht werden. Ich bin nach der bestandenen Prüfung nach Bayern gezogen und meine zuständige Gemeinde sagte mir, der baden-württembergische Schein wäre hier nicht gültig. Die Nachbargemeinde wiederum sah ihn als gültig an. Ich habe mich dann an die Fischereibehörde in Starnberg gewandt, die meiner Gemeinde ruckzuck klar machten, daß der Schein definitiv in ganz Bayern auch gültig sei. Wende Dich im Zweifelsfall an Starnberg, die geben Dir sichere, kompetente Auskunft, WO Du Deinen Schein machen darfst usw. Gemeinden oder auch Vorstände eines Fischereivereines wissen oft nicht wirklich, wie das geregelt ist. Leider! Ähm...Angelkarten in Hessen bis zu 4x günstiger? Also, hier zahlt man höchstenfalls 13.-€ für eine Tageskarte...was kostet der Spaß denn bei Euch? Und wo in Hessen ist es denn so günstig? Konnte da bisher nur andre Erfahrungen machen. Gruß, Phelsuma

nehmen wir den main als beispiel. da wurde mal für eine jahreskarte für eine gewisse strecke knapp 120 euronen in nord-bayern verlangt. für den gleichen fluss wurde für paar km mehr nur ca 50 € in süd-hessen verlangt. dies ist ein beispiel was schon etwas zurück liegt und die ursache für solche differenzen sind mir bis heute unbekannt. das von mir aufgeführte beispiel mit den "bis zu 4x günstigeren" preisen, habe ich aufgeführt, da dies ein aktuelleres beispiel ist, welches mir von einem kollegen neulich berichtet wurde. ich war da mal so gutgläubig und recherchierte dies nicht nach. zumal die tatsache der besseren terminlichen struktur für die lehrgänge in hessen für mich argumentativ relevanter für die entscheidung eines hessischen fischereischeins ist, als die kurzfristig geringe finanzielle differenz.

@chribshit

Das mit den Preisen ist mir manchmal auch ein Rätsel. Ich habe acht Jahre im Allgäu gewohnt und da gibts teilweise Preise, da schnallst echt ab. Da gäbe es z.B. einen sehr schönen, großen See, Nähe Waltenhofen bei Kempten ( möchte etz keinen Namen nennen, um niemanden vom Verein anzugreifen ) ;-) . Die Karten überteuert, Angeln nur bis 22 Uhr erlaubt und ab 21.30 Uhr kommt der Kontrolleur, der Dich übrigens schon 5 Mal an diesem Tag kontrolliert hat und fordert Dich auf, doch endlich zusammenzupacken. Ab 22 Uhr fahren da die Vereinsmitgleider mit Boot und lebendem Köderfisch auf den See, um ihre kapitalen Zander zu fangen. Ich weiß aus sicherer Quelle, daß man, sofern man dem Verein beitreten möchte, einen 5-stelligen Betrag zahlen muß, um aufgenommen zu werden. Warum werden da überhaupt noch Tageskarten ausgegeben, wenn man den "normalen" Angler mit nutzlosen regelungen und Bestimmungen schon so in die Flucht schlägt? Traurig, was manche Vereine aus einem Gewässer machen. Auch hier bei uns gibt es eine Strecke eines wirklich guten Flusses, die leider von einem mittelfränkischen Verein übernommen wurde und nun keinerlei Gastkarten mehr dafür verkauft. Schade...und als "nicht-Mittelfranke" darf man nicht mal in den Verein eintreten...das ist das allerbeste... ;-)

danke schon mal, für die bisherigen tipps und antworten findesciecle und Phelsuma137 !

ich hatte heute viel kontakt mit hessischen und bayerischen behörden, ämtern und vereinen. dabei gab es auch viel widersprüchliches. auch hatte ich kontakt mit dem vorgesetzten des kursleiters, von dem ich unten im kommentar geschrieben hatte. der kursleiter gab mir die falsche info, da er mein fragestellung nicht ganz verstand. dennoch möchte ich probieren, die fakten-welche sich durch recherche bestätigen- und mein vorhaben hier zu erläutern.

folgendes wurde mir heute persönlich bestätigt von
dem verband hessischer fischer e.v.
oberen fischereibehörde im regierungspräsidium darmstadt :

ich darf und werde meinen lehrgang und meine prüfung in hessen absolvieren. mit dem erfolgreichen prüfungszeugnis kann ich in bayern allerdings nichts anfangen, da sie mir (laut § 2, abs. 2, satz 1 AVBayFiG) keinen schein ausstellen dürfen, da ich zum zeitpunkt der prüfung meinen wohnsitz in bayern hatte. ich wäre somit also "fremd gegangen".

einen fischereischein kann mir aber meine nächste HESSISCHE gemeinde ausstellen. dies ruht auf der grundlage, dass im hessischen gesetz nichts über den wohnort des antragstellers eines fischereischeins steht (siehe § 3 HFischG).
im bayerischen gesetz ist es explizit geregelt während es diese einschränkung im hessischen nicht gibt.

allerdings dürfte ich dann auch nur in hessen der angelfreude nachgehen, was mir wie aus bereits beschriebenem grund auch recht ist. abgesehen davon bin ich in 2 min in hessen.

jetzt brauche ich nur noch grünes licht meiner nächsten hessischen gemeinde und dann kannst auch schon nächsten monat losgehen.

ist es wirklich so einfach, dass ich mir fast schon naiv vorkomme oder habe ich was vergessen? was meint/wisst ihr?

Ok - man lernt nie aus! Wobei sich da zeigt, wie unterschiedlich die Länder-Gesetze sind. "Naiv" und "einfach" würde ich das gerade nicht nennen - im Gegenteil: Mir erscheit die Regellung komplex und kaum nachvollziehbar!

Uns hat man ausdrücklich eingeschärft: Den Schein müssen Sie mit dem bestandenen Zeugnis bei der Unteren Behörde (Kommune, Landratsamt) ihres Wohnsitzes beantragen also quasi abholen. (Denn es ist ja nur ein formaler Akt: Ausweis, Passbild, Zeugnis -> den Schein bastelt er/sie sofort auf die Hand. Bei mir war der Beamte so lässig, hat gesagt: "Ich geb Ihnen den Ausweis gleich, bezahlen sie gleich danach unten auf der Kasse" - normalerweise geht es andersherum)

Nur - wenn das in HEssen so ist, dass der Schein in dem speziellen Fall nur in HEssen gilt, dann würde ich mir das an deiner Stelle nochmal überlegen!!! Du fährst ja in Urlaub, Freunde besuchen und willst auch mal Gewässer anderer Regionen probieren....

@findesciecle

Der Schein an sich gilt definitiv überall, hier bei uns in Bayern angeln ja auch Leute aus dem Ausland mit ihrem Schein. Ist immer nur die Frage, ob der in Hessen oder auch sonstwo gemachte Schein in Bayern anerkannt wird und ob man mit dem hessischen Prüfungszeugnis in Bayern den Fischereischein bekommt auf der Stadt oder Gemeinde. Mein Schein gilt ja auch im Ausland, sofern da einer benötigt wird. Da ich inzwischen zweimal umgezogen bin, zwischendrin auch noch eine Namensänderung stattfand und in meinem Schein noch der "alte" Wohnort & Name steht, dachte ich erst auch noch, das könnte Probleme geben. Aber anhand meines Personalausweises kann ich den "alten" Schein, der mir auf Lebenszeit ausgestellt wurde weiternutzen, da ich ansonsten noch mal etwa 50.-€ zur Ausstellung eines neuen Scheines zahlen müßte und das wollte ich nicht. Ich muß halt nachweisen können, daß ich das auch wirklich bin, deswegen der Personalausweis noch mit dazu bei mir. Dämlich...aber wäre ja langweilig bei uns, wenn man nicht gefühlte 487 Mio. Papiere mit ans Wasser schleppen muß... ;-)

Ich wollte Dir auch gerade antworten - dass das nicht geht. Aber Du weißt es ja schon selbst. Euer bayerischer ist ja gefürchtet. Da würden ja viele am Rand in die NAchbarländer wechseln. Obwohl ich die Prüfungsbögen von Euch auch zum Test hinbekommen habe vor 2 Jahren. Aber er ist deutlich schwerer.

Man man muss ihn im Wohn-Bundesland machen, allerdings dort nicht unbedingt in Kommune oder Landkreis des Wohnsitzes. Ich habe ihn wegen der Termine auch im NAchbarlandkreis gemacht, mit dem Zeugnis gehst Du aber zwingend zur unteren Fischereibehörde deiner Kommune oder Landkreis, wo du den Schein bekommst..

DU hast recht - angeln kannst Du damit Bundesweit. OB das nur an Gebühren liegt, dass man die Prüfung aus dem anderen Land nicht anerkennt..... Es ist eben Ländersache - da pochen die Länder auf ihre Souveränität.

Der Heintges-Verlag ist für mich der größere Geldschneider!!!: Die geben für jedes Land ein eigenes Material heraus und jedes Jahr neu. Dabei unterscheiden sie sich kaum! Ich habe das System durchschaut, von Jahr zu Jahr werden Kapitel von einem Heft ins andere verschoben, damit Leute auf den ersten Blick denken, es wäre anders! Ist aber Quatsch - lass Dir das nicht einreden, Du müsstest die teure neuste Ausgabe von Heintges kaufen - das stimmt nicht !!!! Ich habe bei ebay die Heintges-Hefte für ein anderes Land von vor 4 jAHREN für 15 Euro gekauft statt 80 Euro. Und damit kam ich wunderbar im Kurs zurecht! Die Texte sind mit Punkt und Komma die gleichen - lediglich an ganz wenigen Stellen unterscheiden sie sich und die kannst Du dir im Kurs dann anstreichen!

Jedes Bundesland gibt halt das Heft "Fischereiprüfung in ....." heraus - das ist wichtig, weil die Landesspezifischen Daten und die Prüfungsfragen drin stehen!!!! Viel Erfolg!

dann mach das doch einfach ;)

ein kursleiter in meiner hessischen umgebung erläuterte mir eben, dass ich ihn in bayern machen muss. ich kann meinen lehrgang und prüfung in hessen machen, nur würde mein hessisches prüfungszeugnis in bayern bei der ausstellung meines fischereischeins nicht anerkannt werden. also müsste ich entweder nach hessen ziehen oder einen zweitwohnsitz dort anmelden. früher hätte es einfach so geklappt, aber die bayern haben gemerkt, dass sie geld verlieren und deshalb wird die hessische prüfung nicht mehr bei ausstellung eines bayerischen scheins anerkannt. aber ein hessischer schein wird für bayerisches gewässer anerkannt. hobbyfischerei sollte zur spaß und respekt in und an der natur für uns da sein. doch ich merke langsam, wie bürokratie und vor allem der ewige mammon dieses hobby korrumpiert. zumindest in meinem "grenzfall".