Wohn-Riester und Gbr-Darlehn

4 Antworten

Riester ist nur für Privatpersonen möglich, die auch bezugsberechtigt sind. Bei einer GBR ist das nicht der Fall. Im Grunde fährt man btw nur in den wenigsten Fällen wirklich besser mit einem Riesterdarlehen. Das liegt insbesondere an der nachgelagerten Besteuerung. Das übersehen viele Leute... Als Unternehmen könnt ihr die Darlehenszinsen steuerlich geltend machen und die Immobilie auch entsprechend abschreiben. IdR ist das ohnehin deutlich günstiger - entsprechende Einnahmen mal vorausgesetzt.

Derjenige, der mit Riester eine Immobilie bezahlen möchte, muss förderfähig sein. Das steht überall, Google ist dein Freund.

Förderfähig sind im wesentlichen alle Personen, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, Beamten sind oder mit einem Arbeitnehmer, bzw. Beamten, verheiratet sind.

Auf eine Gbr trifft das nicht zu.

Ihr könntet aber in einen Fondssparplan (am besten bei einer Vermögensverwaltung) einzahlen und damit nach 15 Jahren (oder länger) einen Teil des Kredits tilgen. Das sollte sich sowieso mehr lohnen, als so ein Riestervertrag.

Wenn ich das richtig verstehe, habt ihr zum Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie eine GbR gegründet. In diesem Fall ist es absolut kein Problem, einen Riestervertrag zur Tilgung eurer Darlehen einzusetzen (vorausgesetzt, ihr habt eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung). Ihr solltet mit einem Bausparberater eures Vertrauens sprechen - er sollte Fachmann sein und euch dieses bestätigen :-)

Riester kann zur Anschaffung, Modernisierung oder Entschuldung für eine

  • inländische
  • selbstgenutzte

Immobilie verwendet werden. Ich wage schon mal zu bezweifeln, dass dies auf eine GBR zutrifft.