Wohn-/Mietrecht Ruhestörung

11 Antworten

Ja die Frau darf rechtlich gesehen wenn sie die Ruhezeiten einhält immer nähen ,beschweren sich allerdings noch andere Mieter sollte man zusammen mit dem Vermieter darüber reden.Dann mit allen anderen Mietern eine Lösungfinden.

OhroPAX.

einfacher als anderes...

Wenn das Mode-Atelier lt. Bebauungsplan zulässig ist, darf sie das....

Mittagsruhe, Feiertagsruhe und Nachtruhe sind einzuhalten.

Ich suche aber nicht nach der einfachsten, sondern nach einer Rechtlichen lösung bzw. erstmal nach einigen Infos bezüglich des Themas. Die Feiertagsruhe wird definitv nicht eingehalten. Sonntags gehts auch manchmal rund da oben.

Also kann jeder (fast) so laut sein wie er will, wenn er die Zeiten einhält oder wie?- Kann ich mir schwer vorstellen.

@Tagster

Zimmerlautstärke heißt das Zauberwort > 45dB.

Die Hausordnung ist einzuhalten, weil sie Vertragsbestandteil des MV im Regelfall ist.

Es kommt darauf an, ob es ein ganz normales Mietshaus ist und sie das Atelier "privat" eingerichtet hat, oder ob schon vorher klar war, dass dort eines hinkommen würde. Wenn sie das privat macht und vorher niemand davon wusste, würde ich zunächst mit dem Vermieter sprechen.

Ich hatte auch mal ein Mädel neben mir wohnen, dass ständig ultra-laut war. Habe bei dem Vermieter angerufen und ihm gesagt, dass ich die Miete kürzen werde, wenn er sich nicht augenblicklich darum kümmern würde. Habe es mit der drastisch gesunkenen Mietqualität durch Lärmbelästigung der Nachbarin begründet. Jedenfalls haben natürlich alle Vermieter Angst vor Mietminderungen und so hat er sich das Mädel ordentlich vorgeknüpft (habe das zufällig aus dem Flur gehört). Danach war Ruhe :)

Sind das Gewerberäume oder Wohnräume?

wenn es Gewerberäume sind, musst Du Geräsuche in gewissen Maße hinnehmen ....

wen es Wohnräume sind, könnte es auch Wohnraumzweckentfremdung sein .... dann solltest Du mal bei der Stadtverwaltung (Ordnungsamt) anrufen - die interessioeren sich immer für sowas

außerdem solltest Du den Vermeiter ansprechen, das er die Belästigung abstellt ...

Die kleine Rechtskeule: Dem Vermieter den Missstand der Geräuschbelästigung melden und um Abhilfe innerhalb einer Frist von 3 Tagen bitten. Hausordnung nach Verhalten bei Störungen durch forsten. Messprotokoll erstellen, Zeugen einladen, Vermieter hilft nicht - Mietminderung 10% der Gesamtmiete veranlassen ab dem Zeitpunkt der Meldung an den Vermieter.

Die große Rechtskeule: Der Nähmaschinenbetreiberin einen Mitschnitt ihre Störgeräusche vorspielen mit der Aufforderung zur Unterlassung der Störung. Die Nähmaschine rattert weiter, Klage auf Unterlassung beim AG erheben.

Das Ordnungsamt wie die Polizei sind/ist für diesen Fall nicht zuständig. Aber alles kostet Geld und Nerven.