Woher kommt eigentlich der Ausdruck ,,Scherbengericht"?

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Zu der richtigen Herleitung des Ausdrucks "Scherbengericht" vom griechischen "Ostrakismos" noch einige Ergänzungen: Der Brauch mit den Tonscherben bezieht sich auf die athenische Demokratie. Die Einrichtung wird in der Überlieferung mit der Einführung einer frühen Form der Demokratie ("Isonomie" genannt) in Athen unter der Führung des Kleisthenes in Verbindung gebracht (509 - 507 v. Chr.). Die Volksversammlung stimmte einmal im Jahr darüber ab, ob ein Ostrakismos durchgeführt werden sollte. Bei einer mehrheitlichen Bejahung dieser Frage kam es am folgenden Tag zur Abstimmung mit Aufschreiben eines Namens auf eine Tonscherbe. Nicht ganz klar ist, ob zu einer Verbannung mindestens 6000 Stimmen gegen einen Politiker nötig waren oder ob mindestens 6000 an der Abstimmung beteiligte Bürger beim Ostrakismos erforderlich waren. Für 487 v. Chr. ist die erste Anwendung, die zu einer Verbannung führte, belegt. Das letzte Opfer war Hyperbolos, die Datierung (418 v. Chr. oder ein wenig später) ist nicht ganz sicher.

wohlwollend Anfügung - Scherbe: mittelhochdeutsch schirbe, althochdeutsch scirbi, indogermanische Wurzel sker = schneiden, dazu auch scharebn, atlhochdeutsch scarbôn; Gericht: recht althochdeutsch reht, gotisch raihts, lateinisch rectus, griechisch orektôs; richten althochdeutsch rihten, gotisch ga-raihtjan = recht machen; ge- althochdeutsch ga., gi-, gotisch ga- = Zeitwortpräfix, das Eintritt oder Abschluss einer Handlung bezeichnet, während er- auf das Ergebnis zielt; mittelhochdeutsch gerihte als Ort der Entscheidung und Rechtsprechung. Dank für Ihren Beitrag, Dank für die Gelegenheit der Anmerkung.

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Scherbengericht
Der Begriff für einen Wahlgang, bei dem über das Schicksal einer Person entschieden wird, ist die Übersetzung des griech. Wahlverfahrens »Ostrakismos« (Ostrakon - Tonscherbe). In Athen vollzog in jedem Januar von 487-417 a.C. die Volksversammlung in der »Ecclesia« eine Abstimmung, ob ein Scherbengericht durchgeführt werden sollte. Bei diesem wurde in Form von auf Tonscherben geschriebenen Namen darüber abgestimmt, wer aus der städtischen Gemeinschaft verbannt werden solle. Der Meistgenannte mußte innerhalb zehn Tagen für zehn Jahre in die Verbannung gehen - unter Androhung der Todesstrafe im Fall der vorzeitigen Rückkehr - und verlor das Recht, an öffentlichen Angelegenheiten mitzuwirken. Sein Eigentum wurde jedoch nicht beschlagnahmt. Mit diesem Verfahren konnte sich die Gemeinde von mißliebigen Personen trennen, denen eigentlich keine konkrete Straftat o.ä. vorgeworfen werden konnte.

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