Wo ist der Unterschied zwischen Widerspruch und Überprüfungsantrag $ 44 SGB X (Sozialrecht)?
Hallo, ich kann bisher nur erkennen dass die Widerspruchsfrist 4 Wochen beträgt und beim Überprüfungsantrag wahrscheinlich 4 Jahre Verjährung, oder?
2 Antworten
Ich sehe den Unterschied darin, das ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X nur erfolgreich sein kann, wenn "bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt" worden ist. Quelle unten.
Ein Widerspruch hingegen kann auch erfolgreich sein, wenn das Recht richtig angewandt worden ist, der Widerspruchs-Sachbearbeiter sich aber entschließt, im konkreten Fall seinen Ermessensspielraum anders zu nutzen als der Sachbearbeiter zuvor.
Und in einem Widerspruchsverfahren kann ein damit angefochtener Bescheid auch verbösert werden, wenn der neu überprüfte Sachverhalt dies ergibt.
Dies ist bei einem Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X nicht möglich. Indirekt griffe dann aber § 45 SGB X, wonach ein begünstigender Bescheid zurückgenommen werden muss, sobald erkannt wird, dass der rechtswidrig war - und wäre es anlässlich eines Überprüfungsantrags durch den Leistungsempfänger bezüglich § 44!
Gruß aus Berlin, Gerd
Der Überprüfungsantrag gibt einem die Möglichkeit den erhaltenen Bescheid auch noch nach der Widerspruchsfrist anzufechten.
Näheres kannst du in einem kommentierten Handbuch für Sozialrecht (gibt es meist an Uni-Bibliotheken zur kostenlosen Benutzung) nachlesen oder über einen Anwalt für Sozialrecht erfahren, weil das sonst Rechtsberatung wäre. Diese ist hier verboten.
hier geht es zur Erklärung; http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/318.htm
Ich bin kein Jurist. Dies ist keine Rechtsberatung sondern lediglich die Darlegung meiner persönlichen Rechtsauffassung. Jedwede Gewährleistung ist ausgeschlossen.