Wo ist der Unterschied zwischen Anzeige und Urteil?

8 Antworten

Zu Recht. Denn anzeigen kann jeder jeden wegen alles. Ob wahr oder nicht. Erst wenn die Schuld erwiesen ist (= Urteil) kann das eingetragen werden.

Eine Anzeige ist, wenn du zum Beispiel zur Polizei gehst und jemanden anzeigst. Eine Urteil ergeht beim Gericht nach z. B. Einer Gerichtsverhandlung und Entscheidung des Richters. Das sind zwei ganz unterschiedliche Sachen.

Die Anzeige kann praktisch der "Vorreiter" zu einem Urteil sein.

Anzeige ---> Anklage Staatsanwaltschaft ---> Gerichtsurteil

Ich zeige dich z. B. wegen Betrugs an. Dann leitet die Polizei die Anzeige an die Staatsanwaltschaft weiter. Diese prüft, ob sie Anklage erhebt. Wenn ja, kommt es zur Gerichtsverhandlung. Am Ende der Gerichtsverhandlung spricht das Gericht dann ein Urteil.

Ist wahr.

Anzeige ist nur die "Bekanntgabe der Straftat" an die Staatsanwaltschaft, das Gericht prüft dann und verurteilt gegebenen Falls.

Ja

und bei Anzeige gilt die Unschuldsvermutung - beim Urteil nicht mehr, da ist man schuldig oder nicht schuldig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Life - Elite University of the Universe [L-EUotU]