Wird Unterhalt mit Bafög verrechnet?

4 Antworten

Während der Studizeit muß ich ja Unterhalt zahlen.

Das hängt auch von der Leistungsfähigkeit und der Bedüftigkeit, d.h. den Bedarf ab. Der Bedarf beträgt hierbei in der Regel 670€. Das Kindergeld und der Baföganspruch ( auch wenn nicht beantrag) wird dabei bedarfsmindern von den 670€ abgezogen. Es verbleibt der unterhaltsrechtliche Bedarf.

Die Leistungsfähigkeit errechnet sich aus dem bereinigten Netto ( also Netto minus Werbungskosten) abzüglich vorrangiger Unterhaltspflichten ( minderjährige Kinder, Ehefrau, betreuende Mutter, ..) abzüglich Selbstbehalt von 1200€. Kommt da weniger als 0 raus, gibt es gar keine Unterhaltspflicht. Denn der Selbstbehalt muß am Ende immer verbleiben.

Ansonsten wird die Unterhaltspflicht, d.h. der Beitrag zu oben genannten Bedarf, im Verhältnis der Leistungsfähigkeit auf die beiden Eltern verteilt.

Bafög wird nur dann gezahlt, wenn die Eltern keinen Unterhalt leisten können.

Ja, natürlich. Das Kind möge deshalb elternunabhängige Vorausleistungen beantragen. Sie bekommt den vollen Bedarf und Dein etwaiger Unterhalt wird nicht nach dem mickrigen BAföG mit seinen läppischen Pauschalen berechnet, sondern nach dem deutlich besseren BGB.

Erstmal vielen Dank für die schnelle Reaktion! Einige Fragen dazu: Die "elternunabhängigen Vorausleistungen" werden statt BAföG beantragt? Wo beantragt man diese? Und der Vorteil ist, das Kind bekommt dadurch mehr Geld und mein Unterhalt sinkt? Heißt BGB auch in diesem Fall Bürgerliches Gesetzbuch?

@koelnsmart

Nein, es wird BAföG beantragt und dazu gehört das Formblatt. Das Kind bekommt den vollen Bedarf und auch von Beginn an.

Das Kind möge deshalb elternunabhängige Vorausleistungen beantragen.

Unfug, in der Frage stand nix, von die Eltern weigern sich Unterhalt zu zahlen.

Eine elternunabhängige Vorausleistung wäre zu beantragen, wenn die Eltern weniger als den bei der Berechnung berücksichtigten Anteil leisten. Oder wenn eine Unterhaltspflicht schlicht nicht, oder eben nicht in der Höhe, besteht. Das Bafög wird dann so gezahlt als würden die Eltern nix verdienen und der tatsächliche Unterhaltsanspruch geht, soweit das Amt in Vorleistung gegangen ist, auf das Amt über.

@ichweisnix

Es wird von ich geschrieben. Warum sollten Eltern aufgrund der läppischen Pauschalen im BAfög mehr bezahlen, wenn hinterher nach BGB deutlich weniger oder gar nichts raus kommt? Und fest steht doch, daß finanzielle Nöte da sind, ansonsten würde das Kind doch gar keinen Antrag stellen. Also Bitte und halte Dich bitte raus, wenn Du keine Erfahrung hast.

Ja sicher, Bafög und das Kindergeld in voller Höhe mindern den Bedarf des volljährigen Kindes während der Ausbildung, hier Studium. Diesen bewilligten Betrag an Bafög und das volle Kindergeld mindern den Betrag den die Eltern zu zahlen haben. Nur ein Bafögbescheid alleine errechnet nicht den Betrag den die Eltern zahlen müssen. Denn nach BGB sind die Freibeträge der Eltern viel höher. Der Unterhalt errechnet sich nach BGB und nicht nach dem Bafögamt

Diesen bewilligten Betrag an Bafög und das volle Kindergeld mindern den Betrag den die Eltern zu zahlen haben.

Genauer gesagt mindet es den Bedarf. Es kann ja auch sein, das aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit (Selbstbehalt) der volle Unterhalt sowieso nicht fällig wird ( sogn. Mangelfall). Der Anspruch ergibt sich ja als Minimum von Leistungsfähgikeit und Bedarf.