Wird Unterhalt im Voraus oder rückwirkend gezahlt?

5 Antworten

Kindesunterhalt wird im Voraus bezahlt! Normalerweise wird das doch festgelegt, z.B. bis zum 3. eines Monats! Wenn du einen Titel hast und keine Zahlung erfolgt, kannst du z.B. sofort eine Lohnpfändung veranlassen!

Unterhalt muß grundsätzlich am Anfang des Monats bezahlt werden. Du kannst ja zu deinem Kind nicht sagen: "Warte bis zum Monatsende und dann darfst du den ganzen Monat nachessen". Wende dich ans Jugendamt,(Amtspflegschaft, keine Angst es geht nur ums finanzielle) die sollen den Unterhalt einziehen und ihn dann dir überweisen. in Zukunft klagen die im Namen deines Kindes und du musst dich nicht mehr mit dem Kindsvater auseinandersetzen!

Unterhalt muß grundsätzlich am Anfang des Monats bezahlt werden.

Das stimmt nicht. Unterhalt muss monatlich im voraus gezahlt werden.
Kommt das Kind bspw. am 20. eines Monats zur Welt, dann muss die Zahlung immer am 20. verfügt sein.

Ausnahme: Es existiert ein Unterhaltstitel, der ein anderes Zahldatum bestimmt.

Muß der Unterhalt nun im Voraus oder zum Monatsende gezahlt werden.

Im Voraus.

was kann ich tun wenn keine Zahlung erfolgt?

Lohn- oder Kontopfändung beantragen.

Schau mal in den § 1612 Abs. 3 Satz 1 BGB

(3) Eine Geldrente ist monatlich im Voraus zu zahlen.

sollte wohl im beschluss stehen!