Wird mein Vermieter vom Einwohnermeldeamt in Kenntnis gesetzt, dass ich 2 Monate untervermiete?

15 Antworten

Für Deine Vorgehensweise musst Du die Zustimmung Deines Vermieters einholen. Du hast mit dem einen Vertrag geschlossen, nich der Andere.

Nun, der Vermieter erlaubt es nicht, damit ist alles gesagt.

Nein, das EMA wird dem Vermieter dazu nichts mitteilen, a) kennt ja die Umstände nicht, b)Datenschutz

Ich hab bei der Einwohnerkontrolle gearbeitet. Datenschutz hat damit gar nichts zu tun, im Gegenteil. Wir überprüfen die Wahrheit der Angaben!

@bestadviser

Da darf ich aber laut lachen, ich kann mich heute überall unter einer gültigen und auch ungültigen Adresse (nicht existente Hausnummer usw.) ohne Überprüfung anmelden. Das weß ich aus meiner Praxis.

Der Vermieter muss ja nicht mehr wie früher mitteilen, wer bei ihm wohnt

@bestadviser

"Ich hab bei der Einwohnerkontrolle gearbeitet. Datenschutz hat damit gar nichts zu tun, im Gegenteil" DH @bestadviser. Und ich bin Vermieter/Eigentümer und gleiche mindestens 1 x im Jahr mit dem EWA ab wer auf mein Grundstück gemeldet ist. Das geht völlig problemlos unter Vorlage des PA und des Eigentumnachweises.

@bestadviser

"Da darf ich aber laut lachen" Darfst Du, aber nur so lange bis der Vermieter/Eigentümer beim EWA eine Anfrage/Abfrage macht. Der Vermieter muß nicht mitteilen wer bei ihm wohnt, soweit stimme ich Dir zu und auch zum Punkt ich kann mich heute überall unter einer gültigen und auch ungültigen Adresse ... anmelden (leider). Aber wie gesagt, als Vermieter/Eigentümer bekomme ich, natürlich mit den entsprechenden Nachweisen, Auskunft wer, wann und wie lange auf mein Grundstück gemeldet ist/war.

nein, die haben schweigepflicht

"nein, die haben schweigepflicht" Da würde ich nicht so sicher sein. Eigentümer/Vermieter bekommen durchaus Auskunft wer in seinem Haus wohnt/gemeldet ist. Z. B. wenn öffentliche Abgaben/Gebühren pro gemeldeter Person berechnet werden.

Du spielst hier aber ein sehr gefährliches Spiel.

Ohne Zustummung des VM darfst Du nicht untervermieten.

Was machst Du eigentlich, wenn der "Untermieter" nicht auszieht ?

Du trägst die volle Haftung. Auch für Schäden, Nebenkosten usw.

Kommt der VM vorher dahinter, kann er sofort die Wohnung fristlos kündigen. Wenn Du Pech hast, wirft er Dich vor Ablauf des Mietvertrages raus und was machst Du dann mit dem "Nachmieter"? Denn Dir ist bekannt, dass Du nicht untervermieten darfst.

Dreht Dir der VM noch einen Strick, dann meldet er den Vorgang dem Finanzamt und Du darfst für Mieteinnahmen noch Steuern zahlen.

Wenn die Risiken, die guterwolf anführt, für Dich kein Problem sind - ich halte sie wirklich für erheblich und wäre vorsichtig - dann gehe sie halt ein. Das Einwohnermeldeamt kann prinzipiell davon ausgehen, dass es sich um eine WG handelt. Somit ist eine weitere Anmeldung hier nicht das Problem.