Winterdienst in 3-Familien-Haus

8 Antworten

Auch hier will die Eigentümergemeinschaft eine willkürliche und einseitige Änderung des Mietvertrages vornehmen und verlangt dazu von dir die Zustimmung. Wenn der Mietvertrag einen Änderungsvorbehalt zu Änderungen der Hausordnung enthält, ist das Zustimmungsverlangen rechtswirksam und die Änderung der HO würde nach deiner Zustimmung rechtskräftig. Welche Regelung sah denn der MV bisher in Bezug auf Winterdienst vor?

Solltest du nicht zustimmen, muss der Vermieter auf Zustimmung klagen. Gibt es keinen Änderungsvorbehalt im Mietvertrag zur Hausordnung, dann verliert der Vermieter die Klage, falls sie überhaupt zuglassen wird.

Für den Fall, du willst nicht zustimmen, musst du nicht antworten bis 1.12.2013 und ebenfalls musst du keinen Gegenvorschlag unterbreiten. Geldforderungen in den Nebenkostenabrechnungen ab 2013 solltest du vorsorglich entgegentreten.

Da kann aber etwas nicht stimmen! Wieso Eigentümergemeinschaft (und dann nach WEG?)? Erbengemeinschaft, so jedenfalls die Frage.

was steht denn im Mietvertrag zwecks Winterdienst? wenn dort etwas anderes steht z.B. "der Vermieter kümmert sich durch Dritte um das Schneeschippen" (sprich durch eine Firma), könnt ihr euch dadrauf berufen. Auch wennd er vermieter neu ist bleibt der Mietvertrag bestehen, da ist es egal ob durch Erbe oder Verkauf.

Warum denn antworten? Es gilt doch der derzeitige Mietvertrag und wenn ein Mieter darin bzw. in der Hausordnung bisher nicht zum Winterdienst verpflichtet ist, können die neuen Vermieter mich und sicherlich auch Dich einmal, oder? Viel Glück und wenn die Vermieter einen Mieter ausklammern, geht das doch, dann bezahlen die auch die Kosten und Lasten selber. Schicke Ihnen also eine Rechnung (anteiliger Winterdienst Wohnung EG, falls Du verpflichtet bist zu reinigen. Alles eigentlich ganz einfach.

Nun hat die die Familie unter mir wie auch ich ein Brief per Einschreiben-Rückschein von der Erbengemeinschaft erhalten, ich solle an allen geraden Wochen und die die Familie unter mir, an allen ungeraden Wochen den Winterdienst machen. Von der 3. Partei (eine Alte Frau mit ca. 90 Jahren, Miteigentümerin) wird hier ausgeklammert.

Bei drei Parteien müssen Sie auch nur alle drei Wochen Winterdienst machen.

Der Vermieter kann nicht einfach bestimmen, das Sie den Winterdienst der anderen Mieterin übernehmen.

Das kann der Vermieter machen, wenn er will.

Ich werde der Erbengemeinschaft schreiben, dass Sie eine Partei vergessen haben und uich nur alle 3 Wochen Winterdienst machen werde. Ich übernehme nicht die Arbeit für fremde Parteien, ohne dafür einegeringere Miete als Ausgleich zu zahlen

So sollten Sie es machen.

Auf dem Schreiben befindet sich noch der Hinweis, das wenn ich verhindert sein sollte, ich dafür zu Sorgen habe, dass der Winderdienst von einer anderen Person dann durchgeführt wird.

Den Vermieter darauf hinwiesen, dass die dritte Partei dieses auch machen muss oder der Vermieter gerne den Dienst freiwillig übernehmen kann.

Danke! Der erste mit einer vernünftigen Antwort! So werde ich es nun also machen

Wenn diese Pflichten nicht im Mietvertrag vereinbart wurden, können sie nicht im Nachhinein den Mietern aufgebürdet werden, das ginge nur einvernehmlich schriftlich mit ausdrücklicher Zustimmung aller Mietparteien. Eine behinderte Mieterin müsste für Ersatzvornahme selbst sogen. Kein Mieter muss zustimmen. Also schweige und antworte nicht und mach's auch nicht. Wenn der Vermiete trotzdem eine Firma beauftragt, musst du das nicht bezahlen, er bliebe auf den Kosten sitzen. Er kann nun mal nicht einen bestehenden Vertrag einseitig ändern.