Wildschaden Fußballplatz?
Mein Vater hatte einen Wildschaden von Sauen auf einem Fußballplatz, nun Fragt er sich ob er bei dem Schaden aufkommen muss, vielen dank im vorraus:)
4 Antworten
Prinzipiell wird auf befriedetem Grund nicht gejagt.
Es gab bereits mehrere solcher Fälle, die, soweit ich das sehen kann, vor Gericht abgeschmettert wurden.
Denn es kommt erstens darauf an, was in seinem Jagdpachtvertrag steht (Wildschaden geht erst die Jagdgenossen an, die ihn auf die Pächter umlegen können), zweitens ist es u.U. wichtig, ob der Sportplatz umfriedet, also gegen Sauen geschützt wurde.
Wurde der Sportplatz nicht gesichert, wäre nach diesen Urteilen der Jagdpächter aus der Wildschadenersatzpflicht raus.
https://vid.sid.de/2014/06/24/wildschaden-am-sportplatz/
https://jagd-anwalt.de/wp-content/uploads/2016/10/vortrag_dr_ralf_glandien_wildschadensersatz.pdf
Ich würde ihm empfehlen, sich auf der für ihn zuständigen Unteren Jagdbehörde zu erkundigen.
Edit:
Die inzwischen auch erwähnte Jagdhaftpflichtvericherung greift bei Wildschaden nicht.
Dein Vater darf in befriedetem Gebiet im Normalfall die Jagd gar nicht ausüben, folglich ist er in diesem Fall auch nicht in der Haftung.
Wildschadenersatz gemäß §§29 BundesjagdG (BJagdG) sollte ausgeschlossen sein.
Wichtig der Grundstückseigner muss das Grundstück so sichern, dass es in aller Regel nach ausreicht, Wildschaden abzuwehren. Hat er dieses kann er ggf. Schadensersatz fordern.
Was ist denn genau passiert?
Die Wildsauen sind eben auf den Fußballplatz gekommen und haben dort den Rasen zerstört