Wieviel % der Zulagen für Son,Nacht und Feitertags sind Steuerfrei? Tarif NGG wieviel Zulage?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Steuerfreiheit der Zuschläge ist in §3 b des Einkommensteuergesetzes geregelt.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/

Absatz 1: Steuerfrei sind Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, soweit sie

1.für Nachtarbeit 25 Prozent,

2.vorbehaltlich der Nummern 3 und 4 für Sonntagsarbeit 50 Prozent,

3.vorbehaltlich der Nummer 4 für Arbeit am 31. Dezember ab 14 Uhr und an den gesetzlichen Feiertagen 125 Prozent,

4.für Arbeit am 24. Dezember ab 14 Uhr, am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Mai 150 Prozent

des Grundlohns nicht übersteigen.

Absatz 2: Nachtarbeit ist die Arbeit in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr.

Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit ist die Arbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 24 Uhr des jeweiligen Tages. Die gesetzlichen Feiertage werden durch die am Ort der Arbeitsstätte geltenden Vorschriften bestimmt.

Absatz 3: Wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wird, gilt abweichend von den Absätzen 1 und 2 folgendes:

1.Für Nachtarbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr erhöht sich der Zuschlagssatz auf 40 Prozent,

2.als Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit gilt auch die Arbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr des auf den Sonntag oder Feiertag folgenden Tages.

Die Höhe der Zulagen ist dem Manteltarifvertrag der NGG oder falls der Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist dem Arbeitsvertrag zu entnehmen.

Peter Kleinsorge

Naja, Paste&Copy aus dem Gesetz. In der Sache aber eben richtig. DH.

@EnnoBecker

Ich hielt es in diesem Fall für besser den Gesetzgeber direkt zu zitieren, da die Formulierung verständlich bzw. eindeutig ist. Peter Kleinsorge

@Kleinsorge

Sein Tarifvertrag kann aber von der Gesetzeslage abweichen so wie es der TÖVD tut.

Zur Info:

http://www.lohn-info.de/zuschlag.html#nachtarbeit

Ansonsten musst Du mal Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein fragen.

Wurden in dem Bereich einige Änderungen gemacht und hängt teilweise auch mit Tarifverträgen zusammen.

Das hängt nicht nur teilweise mit den Tarifverträgen zusammen sondern zu 100%. Genau dort ist das geregelt.

Das regelt der Tarifvertrag der für dich Gültigkeit hat. Der kann von der Gesetzeslage abweichen.

schau in deinen arbeitsvertrag.

da steht sowas aber nicht drin, aber dein steuerberater bzw. der deines chefs, können dir da sicher helfen!

@contemplator

bei uns können wir das immer in unserer zeiterfassung ersehen

Nicht Arbeitsvertrag. Tarifvertrag. Gehe zum Betriebsrat und laß dir den Tarifvertrag zeigen nach dem du bezahlt wirst.