Wieso wird Sucht einerseits eindeutig als Krankheit anerkannt, gleichzeitig aber im Falle der meisten Drogen trotzdem kriminalisiert?
Ist das kein Widerspruch, einerseits beispielsweise die Heroinsucht als Krankheit anzuerkennen, jemanden der ihr nachgeht dann aber zum Kriminellen zu erklären?
Konsum ist legal, stimmt schon, Konsum ohne Besitz ist aber nicht möglich. Wieso werden Menschen für ihre Krankheit kriminalisiert?
12 Antworten

Kriminell ist in dem Sinn, jemanden krank zu machen oder jemandem dabei zu helfen, krank zu werden.
Und die Krankheit aufrecht zu erhalten, sollte auch nicht zum Auftrag des Staates werden.
Naja, ich habe schon so oft darüber geschrieben, dass ich genau weiß, dass jetzt die "Aber-Alkohol-Und-Tabak-Sind-Legal"-Leute kommen werden...
Ja, ich gebe zu, darin steckt eine gewisse Doppelmoral.

Das glaube ich nicht.
Es gibt bestimmt bessere Ansätze. Suchtberatung, Therapien, Ersatzdrogen, ...

Sag das mal einem Menschen der völlig am Ende ist. Obdachlos. Familie hat sich abgewendet etc. So leicht kommt man da nicht raus. Ersatzdrogen gibt es auch nicht für jede Droge.

Ich möchte mich hier nicht als Experten in Suchtberatung präsentieren, aber ich bin mir sicher, dass es bessere Hilfe gibt, als nichts zu tun und dass das Wegnehmen der Drogen an der Sucht nichts ändert, ist mir auch bewusst.
Und so naiv, zu glauben, es gäbe einen Königsweg, mit dem jeder von seiner Sucht loskommen kann, bin ich auch nicht. Vor allem, wenn es um den freien Willen geht, ist es allein schon ethisch schwierig, jemanden zu sein Glück zu zwingen. Wenn jemand überzeugt davon ist, dass Drogen das beste für ihn sind oder wenn jemand sich gar nicht mehr traut, zu versuchen, an einen anderen, besseren Weg zu glauben oder wenn jemand einfach nur depressiv ist, wie will man denjenigen überzeugen? Vor allem wenn die Freunde sagen (/leben), dass Drogen normal und cool sind, wieso sollte ein Suchtkranker auf einen Fremden hören (wollen)?

Ich bin ein Drogenbefürworter, aber das ergibt absolut keinen Sinn, ich meine ein Kindermörder leidet sicher auch an einer psychischen Krankheit trotzdem macht er sich durch das Ausleben kriminell, das Selbe auch bei Pädophilen.
Entweder ist etwas legal oder illegal, da spielt es keine Rolle an welcher ''Krankheit'' der Täter leidet.

Das sind Beispiele mit Fremdschädigung. Drogensucht ist reine Selbstschädigung.

Egal es geht ums Prinzip, entweder ist es legal oder eben nicht.

Wieso ist es dann überhaupt illegal frage ich mich, Drogensucht ist ein selbstschädigendes Verhalten welches als Krankheit gesehen wird.

Ich könnte dir jetzt eine riesen Auflistung machen, aber die Hauptfaktoren wären wohl die Pharmaindustrie sowie die Propaganda welche immer noch in den Köpfen der Ü40-Bevölkerung rumgeistert.

"ich meine ein Kindermörder leidet sicher auch an einer psychischen Krankheit trotzdem macht er sich durch das Ausleben kriminell"
Ob Schuldfähigkeit besteht wird vor Gericht festgestellt. Bei einem Heroinabhängigen sollte aber keine Schuldfähigkeit vorliegen, wenn es um den Besitz von Drogen geht.

Weil bestimmte Substanzen, dazu zählt auch Heroin, nicht erhältlich sein sollten. Ich meine, geh mal nach Amerika, wo ein relativ freier Zugang zu vielen Schmerzmitteln besteht. Die haben mehr drogentote als verkehrstote.
Und niemand muss Heroin kaufen. Substitution und Entzug gibt es aus gutem Grund. Es ist nicht illegal, krank zu sein. Es ist illegal, seine Krankheit nicht zu behandeln.

Den Besitz kleiner Mengen für den Eigengebrauch nicht strafzuverfolgen erhöht nicht unbedingt den Zugang zu den Substanzen, der Handel bliebe ja verboten. Portugal hat alle Drogen in geringen Mengen entkriminalisiert und eine der niedrigsten Raten an Drogentoten in ganz Europa, außerdem bei keiner Droge mehr Konsum als Deutschland.
Ich finde kleine Mengen aller Substanzen sollten für den Eigengebrauch straffrei sein.

Das liegt in dem Fall eben daran, dass diese Drogen zu keinem Zeitpunkt legal beschafft werden konnten.
Aber auch hier gilt §31a BtmG, dass den Eigenverbrauch geringer Menge (nach Substanz) de facto ermöglicht, da Strafverfolgung ausgesetzt werden kann.

Wird aber selbst bei der laut Gesetz weichen Droge Gras je nach Bundesland gar nicht oder nur mit Bestrafung über Auflage zusammen gemacht. Einer hat wegen 0, 2 Gramm 20 Sozialstunden bekommen.
Harte Drogen werden noch krasser verfolgt.

Es ist immer der Einzelfall zu betrachten. Ansonsten gilt der genannte Paragraph.

Der Paragraph schließt aber eine Bestrafung über Auflage nicht aus.
Das Verfahren wird zwar bei Erstauffälligen oft eingestellt damit der Staat sich Papierkram und Gerichtsverfahren sparen kann, die Strafe kommt dann per Auflage

Ja. Weil eben der Besitz strafbar ist.
Wo ist das Problem?
Strafbare Handlungen sind eben strafbar.



Eine Suchterkrankung hat viele Gesichter und Ausprägungen, man kann zu so ziemlich allen Dingen eine Sucht entwickeln, wenn man eben zu Suchtverhalten neigt. Auch Alkohol, Zucker und Zigaretten sind Süchte, die aber bei uns legal zu erwerben sind. Warum das so ist, weiß ich nicht, aber ich vermute mal, dass das aus der Vergangenheit heraus gewachsen ist.
Kriminell ist dann oft das Vorgehen um seine Sucht zu befriedigen. Wenn einer genügend Geld hat um seinem Kokainkonsum zu frönen, wird er vermutlich nicht straffällig werden, wenn man sich aber beispielsweise prostituieren muss um das Geld für die Droge zu bekommen, rutscht man schnell in ein kriminelles Milieu ab.
Kriminell ist die Verbreitung, also das Dealen der Drogen. Und wer sich mit solchen Personen trifft und Geschäfte macht, der handelt eben auch kriminell.
Ein Mensch, der eine Alkoholsucht hat, der ist ja erst mal nicht kriminell, wenn er aber beispielsweise betrunken Auto fährt, wird er jedoch kriminell. Die Grenzen sind hier oft fließend. Auch wenn die Sucht als solches nicht kriminell ist.
"Und die Krankheit aufrecht zu erhalten, sollte auch nicht zum Auftrag des Staates werden."
Wenn man dem Heroinabhängigen seine Drogew weg nimmt, dann wird der bestimmt aufhören damit. Schöne heile Welt.