Hallo zusammen
ich habe 2 Fahrzeugscheinwerfer (li+re) Privat über Kleinanzeigen verkauft und diese nach gutem gewissen sorgfältig gegen Transportschäden gesichert.
Nun wie der Zufall es so will, wurde dennoch das Paket beim Transport in Mitleidenschaft gezogen wodurch ein Halter der Scheinwerfer schaden nahm (abgebrochen).
Der Empfänger (Privat Person) hat das Paket in empfang genommen und hat den Schaden am Karton und den Schaden am Scheinwerfer erst ca. ne viertel Stunde nach Annahme festgestellt.
Der andere zweite Scheinwerfer hingegen war intakt.
Er rief mich telefonisch an und erklärte mir den Zwischenfall, räumte aber auch ein, dass das Paket gut verpackt war und er mir keine Schuld zuweisen würde.
Ich bat ihm sich mit dem Vorfall bei seiner Paketstelle zu melden.
Wenige Tage später stand er Paketbote bei mir vor der Türe und brachte mir mein zuvor an den Empfänger/Käufer gerichtetes Paket wieder.
Allerdings nahm ich die Lieferung nicht an, zumal es nach dem Gewicht mehr wie deutlich war, dass sich in dem Paket bloß noch ein Scheinwerfer befand, der zudem ziemlich am wackeln und schaukeln war.
Ich verweigerte wie gesagt die Paketannahme und hoffte, dass sich damit das Thema erledigt hätte.
Ein paar Tage später bekam ich Post von dem Paketunternehmen, welches aufgrund des Schadens am Scheinwerfer und am Paket selbst, das Paket geprüft haben und dieses als nicht "ausreichend gegen Transportschäden gesichert" abgestempelt haben!
Nun den, ich bezweifle zum einen, dass der Empfänger mein Paket wieder ausreichend gesichert hat, so wie ich es zu ihm Versand habe und zum anderen kann er doch nicht einfach einen Scheinwerfer nehmen und den anderen wieder zurück schicken, der wie gesagt einzeln im Paket so wirklich nicht ausreichend gegen Transportschäden gesichert ist.
Bei meiner Paketstelle habe ich den Vorfall schon geschildert (selbst mit Bildern, da ich mich bemühe soweit alles zu dokumentieren um genau so etwas zu vermeiden), -die mir aber in der Angelegenheit leider auch nicht weiter helfen kann/möchte und mich auf eine Service-Telefonnummer verweist.
Der Käufer hingegen kann leider sehr schlecht Deutsch sprechen und beruht sich nun auf das Schreiben des Paketunternehmens, in dem ja hervorgeht, dass mein Paket unsachgemäß wie oben erwähnt gegen Transportschäden gesichert worden wäre.
Er möchte das ich handel und ihm wahrscheinlich das Geld für den defekten Scheinwerfer ersetze.
Muss ich überhaupt handeln, denn schließlich bin ich ja eine Privat Person und somit ist ja eine Garantie/Rücknahme ausgeschlossen, zumal er das Paket ja wie erwähnt angenommen hat, die beiden Scheinwerfer ausgepackt hat und einen wieder zurück gesendet hat und sich nun auf das schreiben von dem Paketdienst beruht.
Zur Verhältnismäßigkeit, es handelt sich um gebrauchte knapp 12 Jahre alte Scheinwerfer für etwas über 70€. zusammen.
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen und wisst, was ich nun machen kann/soll.
Besten Dank und viele Grüße