Wieso dürfen Gewerkschaft das Arbeitsrecht umgehen?
Verträge in denen sowas steht wie 20 Urlaubstage pro Jahr obwohl man eine 40h Woche hat.
Oder zwischen zwei Schichten weniger als 10h (im Krankenhaus z.B.)
Oder 10 Tage arbeiten am Stück?
Wieso geht das Arbeitsrecht nicht vor? Dürfen Gewerkschaften einfach alles aushebeln um auf einen Nenner mit Unternehmen zu kommen?
Kennt sich dort jemand aus?
5 Antworten

Gewerkschaften "umgehen" das Arbeitsrecht nicht.
Der Gesetzgeber hat bei manchen Gesetzen zwar "Sonderrechte" die im Tarif vereinbart werden können zugelassen, allerdings ändert dies nichts an den Mindestvorgaben des Arbeitsrechts.
Bei einer Fünf-Tage-Woche sind 20 Urlaubstage der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub. Die 24 Tage Mindesturlaub bezieht sich auf Werktage. Werktage sind alle Tage die nicht ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag sind. Daher entsprechen 24 Mindesturlaubstage einem Mindesturlaub von vier Wochen, da von einer Sechs-Tage-Woche (Mo - Sa) ausgegangen wird.
Die Ruhezeit kann durch Tarif zwar unter 10 Stunden liegen, hier sagt das Arbeitszeitgesetz allerdings auch, dass diese verkürzten Ruhezeiten durch an anderen Tagen längeren Ruhezeiten wieder ausgeglichen werden können.
Die 10 Tage Arbeit am Stück sind gesetzlich zulässig. Es kann z.B. sogar 19 Tage am Stück gearbeitet werden, ohne dass das Arbeitszeitgesetz "verletzt" wird:
Arbeit von Mo - So = 7 Tage, Arbeit von Mo - So = 7 Tage, Arbeit von Mo bis Fr = 5 Tage = 19 Arbeitstage am Stück.
Die Sonntagsarbeit muss innerhalb von zwei Wochen durch einen Ersatzruhetag ausgeglichen werden. Das wäre der Samstag der dritten Woche und somit wären die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes eingehalten.
Maßgeben ist, dass die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden im Durchschnitt von 24 Wochen oder sechs Monaten nicht übersteigt, das ist im § 3 Arbeitszeitgesetz festgelegt.
20 Urlaubstage pro Jahr obwohl man eine 40h
Das sind 8h/Tag bei einer 5-Tage-Woche. Nach § 3 BUrlG ist der Urlaubsanspruch dahingehend 20 Tage...
zwei Schichten weniger als 10h
Siehe § 5 ArbZG
Weiter führe ich das jetzt nicht aus... In aller Regel sind die Vereinbarungen, die von/durch Gewerkschaften errungen wurden, eher arbeitnehmerfreundlich...

Kennst du den Unterschied zwischen Arbeits- und Werktagen?
Wo sieht du konkret 2 Verstöße?
Weil Werktage Montag bis Samstag sind (6-Tage-Woche) und sich meine Rechung auf die 5-Tage-Woche bezieht. (24:6*5=20).
Bei Krankenhäuser können Ruhezeiten verkürzt und/oder durch Bereitschaftszeiten ausgeglichen werden.

"Wenn im Gesetz ganz klar steht "(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage."
Du zitierst wunderbar, dann wäre es schön, wenn du es auch noch verstehen würdest.
"(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind."
"Weil die meisten Arbeitnehmer von Montag bis Freitag arbeiten (= 5-Tage-Woche), werden diese Tage als Arbeitstage bezeichnet. Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen wird bei einer 5-Tage-Woche mit 20 Arbeitstagen Urlaub (= 4 Wochen) erfüllt."
Letzter Absatz zitiert aus:
https://info-arbeitsrecht.de/Urlaub/urlaub.html
Im Übrigen denke ich, dass du den Arbeitsvertrag mit dem Betrieb abgeschlossen hast und nicht mit der Gewerkschaft.
Das Arbeitsrecht erlaubt weit mehr als 10 zusammenhaengende Arbeitstage und 20 Tage Jahresurlaub entsprechen exakt dem gesetzlichen Urlaubsanspruch bei einer 5 Tage Woche.
Ruhezeiten muessen zwar mindestens 11 Srunden betragen, in Krankenhaeusern sind bei entsprechendem Ausgleich aber auch 10 Stunden zulaessig. In Verbindung mit Rufbereitschaftszeiten sind bei entsprechendem Ausgleich auch noch kuerzere Ruhezeiten zulaessig.
Zu 1 § 3 BUrlG: Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)
§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Zu 2 § 5 ArbZG:
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 5 Ruhezeit
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.
(3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.
(4) (weggefallen)
Beide Male sehe ich ein verstoß gegen das Arbeitsrecht.
Wie kommt diese Rechnung zustande "Das sind 8h/Tag bei einer 5-Tage-Woche. Nach § 3 BUrlG ist der Urlaubsanspruch dahingehend 20 Tage..." Wenn im Gesetz ganz klar steht "(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage."