Wieso darf man Bier mit Polyvinylpolypyrrolidon klären, wenn es auch andere Möglichkeiten dafür gibt und wollen sie uns schaden?

4 Antworten

In der industriellen Produktion von Lebensmitteln ist es häufig so, dass nicht die Frage im Vordergrund steht ob diese oder jene Produktionsmethode nun zweifelsfrei die für die Gesundheit der Kunden und die Umwelt die beste ist.

Vielmehr sind die Hersteller von Fragen getrieben, wie kann man die Kosten senken und möglichst gleichmäßig Produktion sowie Absatz erhöhen.

Ob eine Technik zum Einsatz kommt, die das erlaubt ist dann nur noch eine Frage inwieweit dem Unternehmen schädliche Auswirkungen (Strafen oder Skandale) drohen.

  • Klares Bier in Flaschen verkauft sich (außer bei Weizenbier) besser als trübes.
  • Das Kunststoffzeugs ist billig und effektiv.
  • Es ist gesetzlich nicht verboten.
  • Die meisten Verbraucher schert's nicht.

Also wird es gemacht.

Woher ich das weiß:Hobby – Als Hobbybrauer braue ich mein Bier selbst.

Reinheitsgebot also VÖLLIG SCHEIßEGAL???? Denn das hat nichts damit zu tun!!!

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@Funmichi857

Ach - Das Reinheitsgebot existiert doch hauptsächlich als Werbeaussage. Ich habe keine besonders hohe Meinung davon. Etwas zum lesen dazu hier . Viel sinnvoller wäre ein Natürlichkeitsgebot. Mal was zum Beispiel Weizen. Nach dem „Reinheitsgebot“ darf Weizenmalz zum Brauen verwendet werden. Dann muss das Bier aber unbedingt obergärig sein 🤔. Und mindestens 50% Weizenmalz enthalten damit es Weizenbier heißen darf. OK. Wenn man ein Witbier wie das Weizenbier in Belgien heißt Brauen will, auch mit viel Weizen auch obergärig aber unvermälzt, dann darf man das erstmal nicht. Wenn man seine Brauerei z.B. in Meklenburg Vorpommern hat, dann erklärt man das das ein spezielles Rezept ist und beantragt eine Ausnahgenehmigung, die man auch bekommt. Hat man eine Brauerei in Bayern, hat man Pech gehabt. Da gibt es für so eine „Schweinerei“ wie Weizen-Rohfrucht im Bier keine Ausnahmegenehmigung. Mann gut dass man die für Polyvinylpolypyrrolidon nicht braucht. Das kann man ja „fast vollständig“ wieder herausfiltern. 🤢

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Darüber lässt sich streiten.

Es ist ja eigentlich nur ein Hilfsmittel das so weit es technisch möglich ist, wieder aus dem Bier ausgefiltert wird, deshalb muss es nicht als Inhaltsstoff angegeben werden. Aber es kann nicht zu 100% ausgefiltert werden und deshalb werden bei Laboruntersuchungen geringe Mengen im Bier festgestellt.

Nein darüber lässt sich sicher nicht streiten, oder wird hier das Reinheitsgebot mit Füßen getreten?

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@Funmichi857

Das Problem ist halt dass PVPP nur ein Hilfsmittel zur Produktion ist. Das Reinheitsgebot erlaubt z.B. die Verwendung von Wasser zur Bierherstellung, wären diese geringen Reste von PVPP schon im Wasser enthalten würde das Wasser trotzdem als sauber durchgehen.

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Es muss nicht aufgeführt werden, weil es im Endprodukt nicht mehr nachweisbar ist. So ist die Regel.

Aber das findest du doch nur bei den Industriebieren der großen Massenabfüller. Wenn du gute Biere kleiner Brauereien kaufst, passiert dir das nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Gelernter Koch und Gastronom

Das schädlichste am Bier ist der Alkohol, aber darüber macht sich kaum jemand Gedanken.

Von wegen... Ich bekomme einen Kater nur von Billigbier.... Also hast du völlig unrecht!!!!!

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