Wieso bekamen diese Männer einen Freispruch, obwohl sie ein Mädchen missbraucht haben?
Weil das noch keine Vergewaltigung ist?
10 Antworten

Es läuft ein Ermittlungsverfahren, die Täter sind bekannt und offensichtlich liegen keine Haftgründe vor, um die Leute in Untersuchungshaft zu bringen. Deswegen "auf freien Fuß".
Erst nach Anklage und Verhandlung kann es ein Urteil geben, was wohl (wie sich die Meldung liest) kein Freispruch werden dürfte.

Da steht doch nichts von Freispruch.
Wenn die Personalien feststehen und eine Straftat begangen wurde, dann wird erst ermittelt, Zeugen befragt etc. Auf dieser Grundlage erhebt die Staatsanwaltschaft bei ausreichendem Verdacht Anklage und es kommt zu einer Gerichtsverhandlung. Der Richter entscheidet dann über Freispruch oder das Strafmaß. Eine Vorläufige Festnahme, die i. d. R. direkt nach der Tat bei Tatverdacht erfoltgt, darf nicht länger als bis zum Ablauf des folgenden Tages andauern.
Eine folgende Untersuchungshaft, die ein Richter aufgrund der bekannten Umstände anordnen muß, ist nur zulässig, wenn dringender Tatverdacht einer schweren Straftat besteht, oder Flucht- oder Verdunklungsgefahr (das heißt, die Gefahr, daß Beklagte abhauen, Beweise beseitigen oder Zeugen/Opfer beeinflussen oder bedrohen). Zudem muß die Haft verhältnismäßig sein.
Dies hat der Ermittlungsrichter anscheinend nicht so gesehen.

Sie bekamen keinen Freispruch*. Warum stellst du so eine unhaltbare Behauptung auf? Sie wurden erkennungsdienstlich behandelt, und es wird ermittelt.
Haftgründe gibt es nicht. Und für das, was "unter Wasser" passiert ist, gibt es keine unbeteiligten Zeugen.
*) einen Freispruch bekommt man nach einer Gerichtsverhandlung, wenn man eine Schuld nicht nachweisen kann.

Welche Straftaten welchen Beteiligten vorgeworfen werden, ist laut dem Polizeisprecher noch nicht klar.
Bei dem 16 Jahre alten Hauptverdächtigen stünde sexueller Missbrauch oder schwerer sexueller Missbrauch im Raum - das müsse aber noch geklärt werden.
Die Ermittlungen stünden aber noch am Anfang.Die Tatverdächtigen seien nach der mutmaßlichen Tat erkennungsdienstlich behandelt - also identifiziert - worden.
Danach kamen sie wieder auf freien Fuß.
Aus:
Köln: Acht Männer missbrauchten wohl 13-Jährige in Schwimmbad - ZDFheute
Das ist kein Freispruch.
pendejo und DonkeyShot u.a. haben es schon dargestellt.
Nach den abgeschlossenen Ermittlungen wird die Staatsanwaltschaft ggf. gegen die Schuldigen vorgehen und ein Gericht dann darüber entscheiden.
Wenn dem Schuldigen oder den Schuldigen nichts bewiesen werden kann, wird ein Freispruch erfolgen.
Das bedeutet dann:
Das Mädel wurde sexuell missbraucht, sie ist die Geschädigte.
Einer oder mehrere Jungs/Männer waren es.
Aber es wird mangels eindeutigen Beweisen keine Verurteilung geben.

Es gab keinen Freispruch.
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