Wiedersprucheinlegen sinnvoll?
Hallo ihr lieben, ich habe ein problem unzwar würde mir meine grade der behinderung gesenkt auf 30 % Ich hatte eine Bein defferenz von 16 cm, nach jahrelange Beinoperationen wurde dies ausgeglichen. Nun hatte ich problemme mit meinem Knie und er wurde festgestellt, dass ich fettgewebe unter der Kniescheibe hatte, also wurde ich auch operiert. Ich dachte es hilft, aber seit Monaten habe ich schmerzen im Knie beim gehen sowohl beim anwinckeln .....
Ich habe sowohl auch Hüft problemme, habe ein nicht ganz entwickelten Hüftkopf, was jetzt mit einem Stückknorpel als Hüftkopf dient.
Ich kann keine 8 Std am stück stehen, meiner Meinung nach hat sich schon etwas getan, aber nicht alles. Deswegen bin ich nicht einverstanden, dass ich auf 30 % zurückgesetzt werde, ist es da noch sinnvoll einwiederspruch einzusetzen und wenn dies nicht klappt, ein Antrag auf gleichstellung zu beantragen. Mfg PlanetLiebe
4 Antworten
Hallo PlanetLiebe,
Sie schreiben unter anderem:
Wiedersprucheinlegen sinnvoll?
Hallo ihr lieben, ich habe ein problem unzwar würde mir meine grade der behinderung gesenkt auf 30 % Ich hatte eine Bein defferenz von 16 cm, nach jahrelange Beinoperationen wurde dies ausgeglichen. Nun hatte ich problemme mit meinem Knie und er wurde festgestellt, dass ich fettgewebe unter der Kniescheibe hatte, also wurde ich auch operiert. Ich dachte es hilft, aber seit Monaten habe ich schmerzen im Knie beim gehen sowohl beim anwinckeln .....
Antwort:
Behinderung/Schwerbehinderung wird auf gar keinen Fall in Prozent, sondern ausschließlich in Grad der Behinderung (GDB 30) ausgewiesen!
Unter GDB 50 liegt eine Behinderung, keine Schwerbehinderung vor!
Schwerbehinderung beginnt ab GDB 50 bis maximal GDB 100!
Ein Widerspruch gegen die Entscheidung des zuständigen Versorgungsamtes macht in der Regel dann einen Sinn, wenn Sie an Hand Ihrer medizinischen Nachweise entsprechend nachweisen können, daß bei Ihnen entsprechende, dauerhafte Schädigungen vorliegen!
Den Widerspruch sollten Sie dann als juristischer Laie am Besten mit dem VDK abwickeln!
https://www.vdk.de/deutschland/pages/teilhabe_und_behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
auf jeden Fall kannst du in Widerspruch gehen, aber die Hauptursache deiner Behinderung, das verkürzte Bein ist ja behoben worden.
Ich würde es probieren, da Du weiterhin eingeschränkt bist nur in anderer Form. Wenn deine behandelnden Ärzte hinter dir stehen dürfte es kein Problem sein. ✊✊✊✊

Ich hoffe, die tun ja alles um ein Behindertenausweis nicht zu stellen echt zum kotzen
Kommt mir bekannt vor. Habe mich schon bei meinen Großeltern mit diesen Sachen herum geschlagen. Weil wenn jemandem 1 Bein fehlt und er mit Prothese laufen kann ist das kein Unterschied wenn er das Zweite auch noch verliert. 😉Hätte kotzen können. Nicht aufgeben.
Wiederspruch ja
Die Gutachter - der mediz. Dienst wird je nach Notwendigkeit eine Korrektur vornehmen. (Jammern nutzt garnix.)
Nur so gehts.