Wiederrechtliches kopieren von Festplatte. Was tun?

5 Antworten

Verklagen kannst du erst einmal jeden, egal ob da was dran ist oder nicht.

Ob eine Klage erfolgt hat oder überhaupt angenommen wird ist etwas anderes.

Was du nicht darfst ist Sachen erfinden, so kannst du zwar vermuten das die Fa. XXX Daten kopiert und ggf. missbräuchlich verwendet hat, aber ich vermute das du es nicht beweisen kannst. Du darfst jetzt nicht einfach Zeugen erfinden die dann in deinem Sinne falsche Aussagen machen.

Ob die Polizei den Rechner deiner Frau ebenfalls beschlagnahmen durfte, vermutlich ja, denn du hattest ja potentiell Zugriff auf diesen Rechner. Den potentiell könnte auf dem Rechner ein zweites Nutzerkonto bestehen und zusätzlich könnte auch dir das Passwort deiner Frau bekannt sein. Auch die Nutzung über einen bootbaren Stick ist möglich.

Aber ich kenne den genauen Vorgang und den Grund der Beschlagnahmung nicht, daher kann kann ich auch höchstens vermuten. Rechtsberatung findest du ggf. bei einem Anwalt.

Aber einer Firma die einen PC nicht von Viren und anderen Schädlingen befreien kann, würde ich auch nicht vertrauen. Zur Not macht man halt alles platt und installiert nach der Neuinstallation des Systems ein Antiviren Programm. Leider sind es aber die Nutzer selbst die den Viren und anderen Schädlingen Tür und Tor öffnen, denn von selbst kommen die auch nicht auf einen PC. Man sollte immer ein gewisses Misstrauen haben.

z.B. sollte man Anhänge wie Bestellung.PDF.exe oder Rechnung.PDF.exe gar nicht öffnen und schon gar nicht wenn die von einem Absender stammen von dem man keine Rechnung erwartet.

Der hat meine Festplatte kopiert, sie auf seinem Server gespeichert, und Kinderpornos zwischen den Dateien von Dutzenden seiner Kunden gespeichert !

Das tolle daran ist, dass jetzt JEDER verdächtigt wird !!!

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Der Firmeninhaber hat Dutzende von Festplatten seiner Kunden kopiert und gespeichert ! Dann hat er Kinderpornos dort versteckt. Natürlich läuft ein Verfahren gegen ihn, aber auch gegen alle unschuldigen Kunden !

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Die Angaben habe ich von der Kripp persönich !

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Das sind verschiedene Delikte. Wahrscheinlich ermittelt die Polizei gegen den Dienstleister strafrechtlich wegen den Pornos und Versand von Schadsoftware. Die Kunden werden wahrscheinlich nicht verdächtigt, aber die Polizei muss ihre Computer untersuchen, um Beweismaterial zu sammeln.

Eine Zivilklage ist keine Kleinigkeit, aber man muss in Vorleistung treten und man weiß wahrscheinlich nicht, ob der Dienstleister Geld hat für Schadensersatz.

Den Computer würde ich neu aufsetzen, also alle Partitionen löschen und neu installieren.

Die beiden Laptops werde ich wohl in einem Jahr zurück bekommen !

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Da werfen sich einige Fragen auf. Was die Polizei damit am Hut hat lass ich mal stehen, das hat mit dem Kern der Frage wie es aussieht nichts zu tun.

Gibt es einen Beweis dass die Daten vervielfältigt und fernab der erforderlichen Abend eingesetzt wurden? Dahingehend lese ich außer der Behauptung nichts. Und das wäre die Grundvoraussetzung dass eine Anzeige auch etwas brächte.

Dass der PC nicht mehr zu reparieren seie zeugt höchstens von der fachlichen Ahnungslosigkeit. Da Probleme ja schon vorhanden waren müsste auch belegt werden dass die Arbeiten am Rechner diesen Zustand zusätzlich verschlimmert haben. Auch ist fraglich welche Schuld hier die Werkstätte trifft. Der Rechner wurde in diesem Zustand weiterhin genutzt. Daher ist es denkbar dass die Informationen über Zahlungsmittel auch erst nachträglich bzw unabhängig von den getroffenen Maßnahmen ausgspäht wurden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – selbstständiger Dienstleister und Nerd

Die Festplatte meine PC wurde auf den Server des "Dienstleisters" kopiert und zwischen meinen Dateien Kinderpornos versteckt, sowie bei anderen Dutzenden von Kunden ! ES GEHT UM DAS WIDERRECHTLICHE ANEIGNEN VON DATEN !

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Du hast offenbar keine Beweise und behauptest, er hätte Kinderpornos damit verbreitet. Wenn dem so wäre hätte es ja schon ein Urteil usw. gegeben.. ansonsten machst du grad Rufmord und das ist strafbar.

Zeig mich an !

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Dein Halbwissen ist erschreckend !

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DIrekt verklagen, Anzeige, ANwalt, sonst was :) Hauptsache er bekommt seine Strafe.

Mein Strafrechtsanwalt meinte, ich müsste ein Zivilklage einreichen ! Da muss ich wohl davon ausgehen, dass das ein "Kavaliersdelikt" ist !

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@Helferlein06

D.h. also, Kinderpornos horten und an seine "Kumpane" verschicken ist als nur Pipifax ?

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