Wiederholt ohne U-Bahn Ticket angetroffen - Anzeige?!?!
Hallo,
kennt sich hier jemand damit aus wie der Münchner MVV mit "Schwarzfahren" im Wiederholungsfall umgeht? Die Informationen sind sher wiedersprüchlich. Laut MVV selbst gibt es bei 3 mal eine Anzeige. Ich bin Student und befinde mich gerade in einer finaziell seeeehr angespannten Lage: Weihnachten, Studiengebühren stehen vor der Tür, bin gerade umgezogen. Deswegen habe ich mir die letzten 2 Monate nicht immer ein Ticket gekauft bzw. nur Tagestickets und auf das fast 60 euro teure Monatsticket verzichtet. Das ganze habe ich nicht gerne gemacht, es ist auch kein schönes Gefühl in der U-Bahn ständig Paranoia zu schieben. Aber irgendwo muss ja noch Geld für Essen etc. ürbig bleiben.
Ich bin nun innerhalb von 30 Tagen zweimal erwischt worden. Ich hab die 40 euro Strafe auch rechtzeitig überwiesen.
Trotzdem geht mir ziemlich die Muffe. Ich studiere Lehramt und eine evtl. Anzeige wären so einem Müll wäre ganz schlecht. Dazu kommt, dass ich auch zu Zeiten als ich immer ein Monatsticket gekauft habe, es hier und da mal vergessen habe oder ich im falschen Ring war etc. der übliche Kram halt. (Zeitraum von 3 Jahren).
Da ich auch immer brav meinen Ausweis zeige, geht mir echt die Muffe, dass die mich anzeigen. Hat da jemand verlässliche Infos? Wird, wenn die 40 eus immer bezahlt wurden, Gnade walten gelassen?
6 Antworten
Das heisst genau: Erschleichen von Leistungen und ist ein Straftatbestand. Die MVV macht das wirklich mit der Anzeige, da vermutet werden kann, dass du auch weiterhin Schwarzfahren könntest und die Höhe der Strafe bisher bei Dir nicht geiwkt haben könnte.
Also schnell bezahlen!!
eher unwahrscheinlich.
Sagen wir es mal so du hast Glück gehabt das du nicht schon beim ersten mal keine Anzeige bekommen hast. Ich würde jetzt nicht gerne in deiner Haut stecken!
Niemand bekommt sofort beim ersten mal ne Anzeige,wenn man beim Schwarzfahren erwischt wird. Es sei denn, man kann oder will sich nicht ausweisen,dann können die Kontrolleure die Bullen rufen. Und da der Fragesteller eh bezahlt hat, wird ihm jetzt GAR nichts mehr passieren.Er sollte es in Zukunft nur unterlassen.
Hey jetzt ist bei dir ja einige Zeit vergangen... wollte wissen wie es denn bei dir jetzt weiter ging??? Grüße
Ab dem dritten Mal bist du Straffällig. Wenn sie dich 3 Mal erwischen, ohne dass du vorher die 2 anderen Strafen gezahlt hast, können die dich anzeigen.
Weil das Erschleichen von Leistungen ist.
Das gilt aber auch, wenn die dich nur einmal erwischen und du über einen sehr langen Zeitraum die Strafe von 40€ einfach nicht zahlst. Dann kannst die im Knast absitzen.
So ist es jedenfalls in NRW...aber da du eh bezahlt hast, brauchts dich nicht mehr kratzen..schade nur um's Geld.^^
Will nur sagen, blöd gelaufen,aber passieren tut ihm jetzt nichts mehr, da er eh bezahlt hat.
Hi,
erstmal danke. Ist das gemutmaßt oder hast du das verlässliche Quellen?
Ich habe die Strafe IMMER und zwar INNERHALB der Frist bezahlt. Geld Schulden habe ich also nicht! Nur, wenn ich die 2 mal diesen Monat mit den anderen versehentlichen Schwarzfahrten (Ticket vergessen, im falschen Ring), die schon länger her sind, summiere, denke ich mir das da schon eine Anzahl zusammenkommt die auffallen müsste?! Oder geht es denen wirklich nur um Geld? Ich möchte nochmal betonen, das ich das ganze aus purer Geldnot getan habe (kein Argument aber ein Grund) und normalerweise immer ein Ticket habe.
Also, dass, wenn man einmal erwischt wird und die Strafe von dem einen Mal über langem Zeitraum einfach nicht zahlt und du die dann im Knast absitzen musst, weiß ich aus eigener Erfahrung. Da kam irgendwann ein Brief wo drin stand,wann ich mich bei welchem Knast zu melden habe. Aber selbst dann konnt ich es noch abwenden,indem ich blitzschnell gezahlt habe. xD
Versehentliches vergessen ist ja egal,weil du das Ticket im Nachhinein nachreichen kannst, aber Geldnot und dergleichen interessiert keinen. Ich hab die Strafen nicht immer innerhalb der Frist gezahlt und mir ist auch nichts passiert, aber Fakt ist, wenn sie gezahlt ist, ist das Thema vom Tisch und es wird, soweit ich weiß gelöscht. Wenn die dir im Nachhinein noch irgendwas tun könnten , dann wäre die 40€ Geldstrafe ja von vornherein unnötig.
Dass man ab dem dritten Mal straffällig wird,weiß ich von 2 bekannten Studentinnen, aber erscheint mir auch logisch. Kannte mal einen,der ist in den Knast gegangen,weil er "Premiere" vom Nachbarn angezapft hat. Ist auch Erschleichen von Leistungen.
welch eine rechtsauffassung :-)