Wiederholen verboten weil es Staat zu viel Geld kostet?
Hallo Leute!
Ich bin in der 10. Klasse aufm Gymnasium und möchte gerne ein Schuljahr wiederholen und auf eine andere Schule wechseln, weil ich dieses Schulhalbjahr im Ausland zur Schule gehe und da kein Mathe oder Physik oder sowas habe und ich glaube, dass es besser für mich und meine Noten ist wenn ich die Klasse wiederhole. Außerdem bin ich eh jünger als alle anderen, weil ich in der Grundschule ne Klasse übersprungen habe. Die Schule möchte ich dann wechseln weil auf der anderen Schule meine ganzen Freunde sind. Nur leider möchte die Schulleiterin von der anderen Schule mich nicht nehmen, also nur wenn ich nicht wiederhole, weil ich das anscheinend aus rechtlichen Gründen nicht darf, also weil jedes Schuljahr den Staat Geld kostet und ich ja nicht grottenschlecht in der Schule bin um das Schuljahr zu wiederholen. Aber eigentlich würde mir das eine Schuljahr doch zustehen, weil ich vorher eine Klasse übersprungen habe! Hat da irgendjemand Ahnung von oder weiß etwas darüber? Ich brauche wirklich Hilfe!!
Danke schonmal!
3 Antworten
Hallo Celine884!
Nach der Vollzeitschulpflicht muss Dich generell keine Schule aufnehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme von neuen Schülern trifft immer die Schulleitung. Das müsste auch so im Schulgesetz nachzulesen sein. Allerdings steht dort meines Wissens nichts über die erlaubten Gründe einer Ablehnung. Jedes Bundesland hat ein eigenes Schulgesetz. Du müsstest hier mal nachlesen.
Natürlich kostet Bildung dem Staat Geld. Je länger ein Schüler in der Schule verbringt, desto teuerer wird es natürlich. Und der Staat spart Geld, wenn ein Schüler die Klassen überspringt. Ob Dir jetzt ein Jahr "zusteht", weil Du schon in der Grundschule ein Jahr übersprungen hast, kann ich nicht sagen. Wenn Du hier eine genaue Information haben möchtest, schlage ich Dir vor, Dich gezielt mit dieser konkreten Frage direkt an das Schulministerium zu wenden.
Im Übrigen kannst Du auch die betreffende Schulleiterin bitten, Dir den passenden Gesetzestext zu zeigen. Da sie sagt, eine freiwillige Wiederholung wäre aus rechtlichen Gründen nicht möglich, sollte sie diese Aussage auch entsprechend belegen können.
Wenn das alles nicht hinhaut, kannst Du alternativ nach Deinem Auslandsaufenthalt ein Berufskolleg besuchen und dort mit Beginn der Oberstufe (dort ab Klasse 11) weitermachen. Das wäre für Dich dann auch eine Wiederholung, weil die Oberstufe dort noch bis zur 13 geht. Jedenfalls ist das in NRW so.
Schöne Grüße
Hallo,
normalerweise darfst du ein Schuljahr immer wiederholen. Ich würde es mal mit der Argumentation versuchen: Da du ein halbes Jahr im Ausland verbringst, fehlst du viel in der Schule und verpasst dadurch den Stoff. Und wenn jemand viel in der Schule fehlt, dann darf er erst recht wiederholen.
Aber die Direktorin hat das nun mal wie oben beschrieben mit dem Argument: "Das kostet dem Staat zu viel Geld." erklärt. Sie würde mich definitiv nicht in der Stufe aufnehmen. Was kann ich denn tun, damit sie mich in der Stufe aufnimmt?

Vielleicht den Rektor deiner jetzigen Schule hinzuziehen? Ihm glaubt man vielleicht eher.
Deine Erziehungsberechtigen können das entscheiden. dem Staat kostet es in keiner weise zu viel geld!
Geht das denn auch, wenn ich nicht richtig schlecht in der Schule bin?