Wie wird die Praktikumsvergütung einer Minderjährigen auf den Unterhalt angerechnet?

2 Antworten

Ja, das Geld wird angerechnet.

(240-50):2 =95,- werden davon auf den Unterhalt angerechnet.

Ist auch richtig so, denn auch wenn euch das Geld gelegen kommt (wem nicht) warum soll der Staat zahlen, wenn eigenes Geld da ist?

Davon ab solltet ihr euch eh langsam daran gewöhnen, dass das Geld weniger wird, denn mit 18 gibt es keinen Unterhaltsvorschuss mehr und ab 18 ist dann auch die Mutter unterhaltspflichtig.

Ich bekomme keinen Unterhaltsvorschuss. Ich bekomme meinen "richtigen" Unterhalt über das Jugendamt, da mein Ex-Mann nicht freiwillig zahlt. Und ich bekomme noch nicht mal den vollen Betrag, der mir zusteht. Und von dem, was ich bekomme, muss ich momentan auch noch dem Jugendamt den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen, den ich mal bekommen habe. Das heißt also, von den knapp über 300 Euro, die ich bekomme gehen noch mal fast 100 Euro weg. Super.

@KerstinAR

Ok, wenn der Vater zahlt Ist es etwas anders. Die 95, - werden genau wie die 97,- Kindergeld vom Bedarf der Tochter abgezogen.

Wenn sie also eigentlich 467, - Bedarf hat werden dass 467-97-95= 275,-

Solange der Vater weniger als diese 275,- für die Tochter zahlt, ändert sich nichts.

Sobald sie 18 ist bleibt es dabei, wird auch die Mutter unterhaltspflichtig und die Eltern teilen sich den Bedarf