Wie weit zurück muss ich Kontoauszüge meinem Insolvenzverwalter vorweisen?

1 Antwort

Du bist gesetzlich zur Mitarbeit verpflichtet. Wenn du die Auszüge nicht vorlegst, wird der Verwalter sich diese von der Bank holen, was aber Geld kostet. Du könntest aber riskieren, dass dir die Stundung der Verfahrenskosten widerrufen wird und damit die Restschuldbefreiung in Gefahr kommt.

§ 4c InsO Aufhebung der Stundung

Das Gericht kann die Stundung aufheben, wenn

  1. der Schuldner vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Angaben über Umstände gemacht hat, die für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder die Stundung maßgebend sind, oder eine vom Gericht verlangte Erklärung über seine Verhältnisse nicht abgegeben hat;

Der Verwalter wird dem Gericht berichten, dass du nicht mitarbeitest. Das Gericht verlangt dann das von dir was der Verwalter will. Arbeitest du nicht zu, wird der Rechtspfleger eventuell nach § 4c InsO die Stundung widerrufen. Dann musst du die gesamten Verfahrenskosten sofort selbst zahlen. Kannst du das nicht wird das Verfahren mangels Masse beendet ohne Restschuldbefreiung.

Ist es dir das wert, die Auszüge nicht rauszugeben?

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort, MfG k.