wie weit reicht ärztliche schweigepflicht?
wann genau hat ein arzt schweigepflicht und wann nicht? ich weiß, dass er bei einem mordgeständnis dazu verplichtet ist, dies behördlich zu melden (ein pfarrer hingegen hat die wahl). wenn ein doktor aber z.B. illegalen drogenkonsum nachweisen kann (egal ob hart oder weich?) oder man ihm gsteht, unerlaubterweise waffen oder sonstiges zu besitzen, muss er diese dinge dann angeben? oder hat ein arzt nur schweigepflicht, wenn es um das gebrechen oder die krankheit des jeweilien patienten geht?
danke für antworten! :)
4 Antworten
----Zitat: . Umfang der ärztlichen Schweigepflicht Der geschützte Geheimbereich ist weit zu ziehen. Zu ihm gehören nicht nur diejenigen Tatsachen und Umstände, die sich auf den Gesundheitszustand des Patienten beziehen (z.B. Diagnose, angewandte Therapien, ärztliche Aufzeichnungen, Röntgenunterlagen, Untersuchungsbefunde) sondern alle Gedanken, Meinungen, Empfindungen, Handlungen, familiären, finanziellen und beruflichen Verhältnisse, an deren Geheimhaltung der Patient oder ein Dritter, auf den sich das Geheimnis bezieht (Drittgeheimnis; z.B. Patient erzählt dem Arzt von Erkrankungen des Nach- barn), erkennbar ein Interesse hat. Dazu zählt ebenfalls der Umstand, dass sich ein Patient über- haupt in ärztlicher Behandlung befunden hat. Auch der Name des Patienten gehört zu den durch Schweigepflicht geschützten Rechtsgütern. Die ärztliche Schweigepflicht beschränkt sich nicht auf bewusst mitgeteilte Tatsachen, sondern umfasst auch solche Umstände, die der Arzt im Rahmen seiner Berufsausübung zufällig beo- bachtet hat oder erfährt (z.B. Beobachtungen während des Hausbesuchs). Die ärztliche Schwei- gepflicht gilt grundsätzlich für alle Ärzte, also auch für solche, die der Patient nicht freiwillig ge- wählt hat (z.B. Vertrauensarzt, Betriebsarzt, Musterungsarzt, Polizeiarzt, Anstaltsarzt in der JVA------ Zitat Ende
Der Arzt ist verpflichtet über den Gesundheitszustand seiner Patienten zu schweigen, es sei denn es wird gerichtlich ein Gutachten angefordert. Alles andere z.B. Mordgeständnis, Drogenverkauf (nicht der Konsum) etc. kann, aber muss er nicht anzeigen.
Waffenbesitz ist ja nichts gesundheitsschädliches, warum sollte man sowas auch dem Arzt erzählen? Drogenkonsum fällt unter die Schweigepflicht.
es waren nur theoretische fragen was ein arzt eben erzählen darf und was nicht ;)
ich glaub wenn es nur Dich betrifft, darf er nichts weitergeben. Wenn du drogen nimmst, darf ers nicht sagen, wenn du ein dealer bist, schon, weil das hat nichts mehr mit Deiner gesundheit zu tun