Wie weit muss man vom Nachbargrundstück wegbleiben bei Doppelhaushälften?!

9 Antworten

Die Abstandsbestimmungen für Bauten sind Landesgesetze. Kann man also hier nur dann beantworten, wenn man Deinen Wohnsitz weiß. Aber für Gartenhäuser, die keiner Baugenehmigung bedürfen, gibt es keine Abstandsvorschriften. Da ist aber wieder die Größe des Gartenhauses entscheidend.Bei 3 x 3 m brauchst Du da sicher keine Genehmigung, aber auch das sind Landes oder Ortsgesetze. Also wenn Du es ganz genau wissen willst, musst Du die örtliche Baubehörde fragen. Aber ich meine Du kann da gelassen sein, der Nachbar redet Unsinn. Die Zeige musst Du allerdings selber abschneide, die auf Dein Grundstück hinüberwachsen.

Also ich wohne in NRW.

ob nun 2x2, 3x3 oder 4x4 meter ist glaube ich immer egal, egal in welchem Bundesland oder Ort, oder nicht? Hauptsache man bleibt doch unter diesen 24qm Fläche, oder geht das prozentual zur eigentlichen Gartenfläche? Kann ich mir zumindest nicht vorstellen :)

Und die Zweige (wobei zweige ist gut...es sind ja schließlich 47cm reine hecke schon auf meinem Grund) muss ich wirklich selbst zurück schneiden? Müssen meine Nachbarn nicht dafür sorgen, dass es gar nicht erst zu mir rüber wächst?

@Joanna86

In NRW dürfen die max 30 qm haben. Keine Abstandregelung da. Aber die dürfen keine festes Fundament haben.

Mit den Zweigen sollte man sich einigen, aber Du kannst es vom Nachbarn verlangen. Das ist sogar im BGB geregelt:

Es gilt § 910 BGB. Du kannst dem Nachbar eine angemessene Frist setzen, die überhängenden Zweige zu entfernen.

Hallo,also hier bei uns in NRW ist es so,das alles was unter 24 qm ist vollkommen legal ist.Das sind auch die Satzungen für Schrebergärten und fur Grabeland.Allerdings ohne Fudament.Ab 24 qm brauchst du auch für eine Gartenlaube das Gutachten eines Startikers.Bei meinen Eltern ist der Garten auch durch eine Hecke zum Nachbarn hin getrennt.Die hat jeder auf seine Seite selbst geschnitten.Der Nachbar ist aber mittlerweile 84 Jahre alt,genauso wie meine Eltern auch,und da schneide ich die Hecke auf beiden Seiten.

Den Abstand kannst Du beim Bauamt erfragen. Da ich aber davon ausgehe, daß Deine Hütte aus Holz ist, und somit nicht fest gemauert, und auch nicht das Nebengebäude mit abfackeln würde, wenn es in Flammen aufgeht, ist es legal. Wenn Du es direkt auf die Grundstücksgrenze setzen würdest, wäre es schon ein anderer Schnack. Deine Nachbarn sind aber im Unrecht, was ihr Efeu angeht. Hier ist die Gesetzgebung schon eindeutiger. Sicherlich müßtest Du hinnehmen, wenn ein Baum dort stehen würde und die Äste rüberragen. Aber kein Efeu, vor allen Dingen entferne es schnell, denn wo Efeu auf dem Boden aufliegt, verwurzelt es sich!! Du mußt Deinen Nachbarn eine angemessene Zeit geben, wo sie die Möglichkeit haben, dieses zu entfernen. Wenn nicht, kannst Du sogar jemanden den Auftrag erteilen, und sie müssen dies bezahlen. Google dies mal, und geh mit den Entsprechenden Urteilen rüber zu den Nachbarn

Ich habe jetzt beim Bauamt angerufen und gefragt, er meinte, dass er das nicht wüsste und er sich erst die Bebauungspläne raussuchen müsste, von meinem Grundstück und ich ihn zurück rufen sollte-----

Man man man...wenn der mann mir jetzt sagt, dass die hütte da weg muss um 2 m oder das ich sie gar nicht bauen darf, dann habe ich mich wohl ganz schön selbst in den allerwertesten gekniffen, was :)

Sind die beiden Grundstücke real geteilt?

Wenn ja:

Wie bei Euch die Abstandsflächen von Gartenhäuschen, Bepflanzenungen etc. geregelt sind, sagt Euer lokales Nachbarschaftsrecht. Wir wissen ja nicht, wo Ihr lebt.

für Gartenhäuschen gilt die Abstandsgrenze nicht, genausowenig wie für Garagen, nur für Wohngebäude mit Fenster. Den Efeu kannst du doch einfach abschneiden was auf dein Grundstück wächst, wo ist das Problem, du hast doch 1 m Platz ?

Ich möchte ehrlichgesagt nicht die Hecke meiner Nachbarn schneiden...denn sie wächst auf deren Grundstück und wurde dort gepflanzt. Du möchtest doch sicherlich auch nicht die Arbeit deines Nachbarn machen, oder?

Aber danke für die Antwort :) Schön dass das nicht für Hüttchen gilt :)