Wie weit entfernt darf der Nachbar einen neuen Baum pflanzen?
Guten Tag alle miteinander! Ich bin neu hier und hoffe, daß mir vielleicht einer von Euch bei folgendem Problem helfen kann:
Unser Nachbar ist ein Psychopath, und ich hasse Streitigkeiten. Obwohl ich ihn schon mehrmals gebeten habe, seine auf der Grenze stehenden Bäume zu beschneiden, ist bisher nie etwas passiert. Man muß dazu sagen, daß es sich um ein nicht genutztes völlig verwildertes Grundstück handelt.
Nun hat er einen neuen kleinen Walnußbaum (!) ca. 3 m von unserem Haus entfernt (Grenzbebauung) eingepflanzt und auf meine Bitte, diesen doch nach hinten zu versetzen, gar nicht reagiert. So werden in Zukunft nicht nur all' seine Äpfel (wurden noch nie gepflückt), sondern auch Nüsse und die großen Blätter auf unser Dach fallen. Dabei versüßt uns schon seine riesige Birke jeden Aufenthalt im Freien.
Bin für jede Anregung dankbar.
Gabi
Wir waren immer der Meinung, daß man die alten Dinge nicht rechtlich ändern kann, wenn man eine gewisse Zeit stillschweigend hat verstreichen lassen. Aber können wir gegen diesen neuen Baum etwas tun? Denn unsere Geduld ist nun langsam am Ende.
10 Antworten
Dein Nachbar ist im Recht, er hat den Mindestabstand zu deiner Grundstückgrenze eingehalen und auf seinem Grundstück darf wachsen und blühen und wildern wie es dem Nachbarn gefällt.
Wenn Äste zu dir rüber wachsen , dann kannst du ihn bitten diese Äste zu beschneiden, ansonsten darf er seine Bäume und Sträucher wachsen lassen und dass Früchte und Blätter aus Nachbars Garten in deinen fallen/wehen, dass sollte in der Natur und einem Garten normal sein, und man sollte sich daran gewöhnen und nicht so einen Aufstand deswegen machen. Lass doch deinen Nachbarn in Frieden ;-) Ach ja, schneidest du deine Rasenkanten auch mit der Nagelschere?
Da gibt es oft verschiedene kommunale Bestimmungen, daher solltest du dich mal an das Ordnungsamt deiner Stadt wenden, die können dir genau Auskunft geben.
Edit: Im BGB ist ein Abstand von 4 m vorgesehen, wenn Näume über 2 m hoch werden. http://www.alf-ch.bayern.de/forstwirtschaft/29191/hinweis_zur_grenzbepflanzung.pdf
Rechtlich hab ich da leider gar keine Ahnung- aber auf jeden Fall hast Du Recht: Gewohnheitsrecht gilt da, glaub ich, nicht! Wie wär's denn, wenn ihr alles, was überhängt, erntet? Walnüsse? Äpfel? Ist doch traumhaft...;)
Alles was in euer Grundstück hängt/wächst dürft ihr stutzen wie ihr wollt. Auf mehr habt ihr leider kein Recht.
Suche dir im Internet einmal das Nachbarschaftsrecht deines Bundeslandes heraus dort sind die Grenzabstände klar geregelt jeden falls bei uns in Rheinland Pfalz.
Über Google eingeben Nachbarschaftsrecht.........