Wie viele unbezahlte Überstunden muss ein Bauingenieur machen?

10 Antworten

Ich finde den Umgang einfach nicht fair.

Das ist nicht nur "nicht fair", sondern schlicht und einfach rechtswidrig, wenn es keine (wegen inhaltlicher Überprüfbarkeit nach der AGB-Inhaltskontrolle aufgrund des Bürgerlichen Gesetzbuchs § 307 "Inhaltskontrolle" einwandfreie/wirksame) Vertragsklausel zur Pauschalabgeltung von Überstunden mit dem vereinbarten Entgelt gibt!

Ohne eine solche Klausel hast Du einen Rechtsanspruch auf Ausgleich in Geld oder Freizeit nach dem BGB § 612 "Vergütung":

(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. (2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

Diesen Anspruch auf Vergütung hast Du nur dann nicht - abgesehen bei einer entsprechenden, oben bereits erwähnten Klausel zur Pauschalabgeltung -, wenn Dein Entgelt die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung erreicht: seit dem 01.01.2018 sind das 6.500 €/mtl. West und 5.800 €/mtl. Ost - wovon bei Dir ja noch lange keine Rede sein kann!

So weit die rechtliche Lage.

In wieweit Du allerdings in der Lage oder willens bist, Dein Recht auch (in einer möglicherweise streitigen Auseinandersetzung) gegen Deinen Arbeitgeber durchzusetzen, ist noch eine andere Frage, die ich Dir allerdings nicht beantworten kann - und "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge.

Allerdings halte ich solche Antworten wie die von Huflattich und insbesondere von OlafausNRW für völlig unangebracht, weil hier mit der Angst des Arbeitsplatzverlustes (und ganz so "einfach" könnte Dir wegen der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes KSchG - und wegen des Booms, weswegen Deine Arbeitskraft ja gebraucht wird, sogar mit so vielen Überstunden - längst nicht gekündigt werden!!) "gespielt" und das Kuschen vor der Willkür des Arbeitgebers propagiert wird!

Ich wiederhole noch einmal meine Frage, auf welchem Planeten lebst du ?

Wenn du in der heutigen Zeit einem AG als "junger Spund" auf die Nerven gehst,bsit du schneller weg, als du gucken kannst.

@OlafausNRW

Du redest einfach nur Unsinn!

  1. Wenn Du meine Antwort "richtig" gelesen haben solltest, müsstest Du eigentlich festgestellt haben, dass ich ausdrücklich (!) zunächst einmal die rechtliche Seite dargestellt habe, dann aber genau so ausdrücklich darauf hingewiesen habe, dass die Frage der praktischen Durchsetzung wieder ein ganz anderes Problem darstellt.
  2. Auch wenn Du es offensichtlich gerne so hättest und der Fragesteller Deiner Meinung nach seine Ansprüche wohl besser auf dem "Altar des großen Arbeitgebers" opfern sollte (wie kann er es auch nur wagen, sein Recht einzufordern?!?): ein Arbeitgeber kann nicht (was Du aber wohl auch gerne so hättest) nach Lust und Laune kündigen! Dir mag es zwar nicht passen, dass es das Kündigungsschutzgesetz KSchG gibt, aber das ist immer noch ein wirksames Schutzmittel
@Familiengerd

Eben "die praktische Umsetzung" ist die Krux und das wirst Du nicht ändern können ! Gesetze in der Festanstellung zitieren in Deutschland - noch besser in Amerika - viel Vergnügen !

KSchG oh man ! Das anführen und man kann gleich seine Papiere abholen.

@Huflattich

Das sind genau so dämliche Bemerkungen wie die von OlafausNRW und genau so ideologisch vernagelt - die gleiche Mischpoke ... Wehe, ein Arbeitnehmer wagt es, nach seinen Rechten zu fragen!

KSchG oh man ! Das anführen und man kann gleich seine Papiere abholen.

Ich weiß, dass euch das ein Dorn im Auge ist.

Im Übrigen war nirgendwo von "anführen" die Rede - ich habe es als "Schutzmittel" bezeichnet!

Das richtige Lesen und Einordnen ist wohl auch Dir nicht "in die Wiege gelegt" worden!

@Familiengerd

Richtig, hier schreiben nur Leute die nicht richtig lesen können - wenn Sie deinen Antworten und Kommentaren nicht zustimmen können.

Was glaubst Du, wie stumpf diese "Schutzmittel" werden wenn Sie dich loswerden wollen und Du auf der "Abschussliste" stehst, und da bist Du als Newcomer schneller drauf als de denkst . .

@Familiengerd

Außerdem :

Ich bezweifle gar nicht, das die "rechtliche Seite " so ist wie Du sie beschrieben hast, nur gibt es halt auch die wirtschaftliche Seite.

Wer in Deutschland nicht unbezahlte Überstunden leisten will, braucht es ja nicht zu tun - nur seine Arbeit muss erledigt werden.

Das hinterhältige sind deshalb dann solche Fragen nach der Belastbarkeit, oder Leistungsfähigkeit, ob man persönlich überfordert sei und, und, und .

Da gibt es dann x Hebel so jemanden los zu werden. Dann macht halt seine Arbeit ein anderer Kollege mit - wenn nicht jemand anderer ("der flexibler ist") eingestellt wird. Das ist die Realität

Wohlgemerkt, wir reden hier über mittelständische kleinere Betriebe der Bauwirtschaft, nicht der (Medien) Industrie mit Gewerkschaftlichen Betriebsräten da sieht es vielleicht dann anders aus.

@Huflattich

Ach jaaa, immer die gleiche Leier ... 😊

@Huflattich

Vorsicht vor was?

Muss ich jetzt Angst bekommen, dass Du vor meiner Türe stehst?😂🤣😁

@Familiengerd

Nee, dass Du hier eine Sperre erhältst, denn beleidigen lasse ich mich nicht . Meine Beiträge helfen - tun das deine auch ?

Gesetze sind eins - ob sie ziehen, steht auf einem ganz anderem Blatt.

Ich finde es immer schlimm, wenn "Experten" denken, jemanden über seine "Rechte" aufklären zu müssen - selbst wenn, wirst Du ihm helfen, wenn er unbegrenzt arbeitslos wird - und nirgendwo mehr ankommt - auch wenn er im Recht ist? Wohl kaum .

Der Arbeitsmarkt klingt immer so schön " es werden Arbeitskräfte händeringend gesucht " stimmt ja vielleicht auch...

Jemanden der nicht bereit ist am Anfang mehr zu arbeiten - auch ohne Lohn oder Freizeitausgleich - sicher nicht. Da nimmt man doch lieber einen billigen (und wenn's einer ist der irgendwoher kommt) als sich mit sowas rum zu ärgern.

Deine Antwort eher "schöne wünschenswerte Welt " - LEIDER .

Das ist Realität. Ob es Dir gefällt oder nicht.....

@Huflattich

Auch für Dich gilt, was ich OlafausNRW vorhalte:

  1. Wenn Du meine Antwort "richtig" gelesen haben solltest, müsstest Du eigentlich festgestellt haben, dass ich ausdrücklich (!) zunächst einmal die rechtliche Seite dargestellt habe, dann aber genau so ausdrücklich darauf hingewiesen habe, dass die Frage der praktischen Durchsetzung wieder ein ganz anderes Problem darstellt.
  2. Auch wenn Du es offensichtlich gerne so hättest und der Fragesteller Deiner Meinung nach seine Ansprüche wohl besser auf dem "Altar des großen Arbeitgebers" opfern sollte (wie kann er es auch nur wagen, sein Recht einzufordern?!?): ein Arbeitgeber kann nicht (was Du aber wohl auch gerne so hättest) nach Lust und Laune kündigen! Dir mag es zwar nicht passen, dass es das Kündigungsschutzgesetz KSchG gibt, aber das ist immer noch ein wirksames Schutzmittel.

Es gibt einen Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer: x Stunden mit durchschnittlicher Leistung gegen y Bezahlung; daran hat sich auch der Arbeitgeber zu halten, auch wenn es dir nicht passt.

Mit dem gleichen Recht, mit dem du dem Arbeitgeber zugestehen willst, Arbeitnehmer vertragswidrig geringer zu bezahlen (also auszubeuten durch unezahlte Mehrarbeit), konnte der Arbeitnehmer gleiche Bezahlung für weniger Stunden einfordern - deinen empörten Aufschrei höre ich schon jetzt!

Was du propagierst, ist Ideologie aus dem 19. und der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts!

Meine Beiträge helfen - tun das deine auch ?

Ich lach mich schlapp! Indem Du Leuten rätst, zu buckeln und alles - sei es noch so rechtswidrig - hinzunehmen?

Im Übrigen kannst du dich bezüglich der Frage, wie hilfreich meine Antworten sind, in meinem Profil informieren: da gehörst du zu den letzten, vor denen ich mich verstecken müsste - während es besser wäre, du würdest bei "Parapsychologie" und "Schüssler-Salzen" (nicht, dass ich etwas dagegen hätte!) bleiben!

Nee, dass Du hier eine Sperre erhältst, denn beleidigen lasse ich mich nicht.

Die ultimative Drohung, wenn es keine ernst zu nehmenden Argumente mehr, sondern nur arbeitnehmerfeindliche Positionen gibt. Und welche "Beleidigungen" überhaupt?

Die ideologisch motivierten, arbeitnehmerfeindlichen Argumente, wie sie von dir und OlafausNRW abgesondert werden, sind eine Beleidigung für alle Arbeitnehmer, die Fairness und vertragsgerechtes Verhalten auch von den Arbeitgebern zu Recht erwarten!

@OlafausNRW

Wenn ich so die - nennen wir es einmal - "Diskussion" weiter unten beobachte, stellt sich mir dann doch diese oder jene Frage:

  1. Wie hilft man Student300 damit? Ich dachte, dass es darum geht, oder?
  2. Respekt, Toleranz und vor allem Höflichkeit ...? So ähnlich sind doch die Regeln bei gf.net ...
  3. und da war dann noch:

a) Könnt Ihr mir bitte von Euren Erfahrungen berichten und mir sagen, wie es bei Euch ist?

b) Wie viele unbezahlte Überstunden muss ein Bauingenieur machen?

c) ggfs. praktische Tipps zur Verbesserung der Situation

@oklein

Du hast selbstverständlich grundsätzlich Recht.

Ich habe die Frage aus zunächst rechtlicher Perspektive beantwortet - und die Möglichkeit der Durchsetzung zugleich relativiert.

Ich habe keine eigenen persönlichen Erfahrungen, deren Mitteilung der Fragesteller außerdem erbittet (so wenig, wie Richter seltenst eigene Erfahrungen in den von ihnen verhandelten Fällen haben).

Ich kann aber auch die reaktionären Ansichten, wie sie von OlafausNRW und Huflattich hier geäußert werden, nicht unbeantwortet stehen lassen - auch wenn sich daraus eine (möglicherweise unangemessene) Diskussion entwickelt, die mit der Frage nicht mehr unmittelbar etwas zu tun hat.

@Familiengerd
Es gibt einen Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer: x Stunden mit durchschnittlicher Leistung gegen y Bezahlung; daran hat sich auch der Arbeitgeber zu halten, auch wenn es dir nicht passt.

Auch der Arbeitgeber hat auch heutzutage immer noch Interesse daran wirtschaftlich zu arbeiten - Gewinne zu erwirtschaften.

Geht ja auch weniger um Arbeitszeit, sondern um das, was an Arbeitsleistung darin erledigt wird ! ( Der eine schafft es locker, der andere nicht)

Da ist es dem Arbeitgeber beileibe schnurz piep egal wie die Arbeit geleistet wird. Er zahlt Betrag x - keinen Cent mehr - und wenn der Arbeitnehmer "aufmüpfig" wird ist er weg vom Fenster !

Ob das Dir gefällt, oder nicht, einen Arbeitnehmerschutz gibt es da quasi nicht. Selbst wenn dem nicht so ist, dann wird halt irgendein anderer Grund vorgeschoben ihn zu entlassen .

Er könnte ja doch auch durchaus eher gehen - wer hält ihn auf ? - Packt dann halt - dank Arbeitszeitverkürzung der heutigen Zeit sein Arbeitspensum nicht mehr - ergo er ist zu teuer - er ist nicht "leistungsfähig" - nicht schnell/gut genug - ergo muss er gehen.

Derjenige der es rechtswidrig mitmacht hat seinen Job noch - er dann leider nicht mehr.

Bei uns in der Wirtschaft gibt es unbezahlte Überstunden, dass die Schwarte knackt - die wenigsten beschweren sich - werden dann halt auf Dauer krank.

Das mag man beklagen aber man kann die Realitäten doch nicht abtun .

Die ultimative Drohung, wenn es keine ernst zu nehmenden Argumente mehr, sondern nur arbeitnehmerfeindliche Positionen gibt. Und welche "Beleidigungen" überhaupt?

Hast Du nicht geschrieben ich könnte nicht "richtig lesen" - übersetzt für mich ich wäre nur zu blöd deine Beiträge "richtig" zu verstehen....

@Huflattich

Stöhn; es ist hoffnungslos ...

Ich könnte ja noch verstehen, wenn du einen bloßen Ist-Zustand lediglich beschreiben würdest - mit seinen Folgen, die du sogar (ich staune!) erkennst: "Bei uns in der Wirtschaft gibt es unbezahlte Überstunden, dass die Schwarte knackt - die wenigsten beschweren sich - werden dann halt auf Dauer krank.", ohne aber die logischen Konsequenzen daraus zu ziehen.

Das Schlimme ist die Ideologie, die - bewusst oder unbewusst - hinter deiner Argumentation steckt, weil du diesen Ist-Zustand trotz Kenntnis seiner Folgen - wieder bewusst oder unbewusst - verteidigst.

Dann bau dir eben zuhause in einem Zimmerwinkel den Altar für deinen Arbeitgeber und bete ihn an ("O mein HERR und Gebieter! DIR will ich dienen, denn ich bin DEIN, und von DIR will ich mich ausbeuten lassen!").

Und weil ich dich in deiner Andacht nicht weiter stören will, ist hier für mich Schluss!

Finis!

@Familiengerd
Stöhn; es ist hoffnungslos ...
Das Schlimme ist die Ideologie, die - bewusst oder unbewusst - hinter deiner Argumentation steckt, weil du diesen Ist-Zustand trotz Kenntnis seiner Folgen - wieder bewusst oder unbewusst - verteidigst.

Ich verteidige lediglich seine Möglichkeit weiter in dieser Position noch einige Zeit auszuharren, um dann irgendwann zu tauschen, um dann (vielleicht) bessere Konditionen vereinbaren zu können, da man dann etwas mehr Erfahrung vorweisen kann.

Wäre er wirtschaftlich unabhängig - wie wir zwei - wäre er wohl schon längst nicht mehr dort ....

Ausnutzen der Arbeitskraft der Menschen in Deutschland ist nun mal - standard, auch wenn manche die Augen davor verschließen möchten - selbst wenn man seine "Rechte" noch so gut kennt.

@Huflattich

Lassen wie die Auseinandersetzung einmal beiseite ...

Bei diesem großen Unternehmen (5.000 Mitarbeiter, 2 Mrd. Jahresumsatz) gibt es mit Sicherheit einen Betriebsrat.

In Verbindung mit dem Kündigungsschutzgesetz müsste es schon mit dem Teufel zugehen, wenn der Arbeitgeber "einfach so" einen Mitarbeiter nur deshalb kündigen könnte, weil er - berechtigt - "aufmüpfig" (wie Du es formulierst) ist; das sind Hürden, die er nicht mit regulären Mitteln überwinden kann.

Dass der Mitarbeiter sich möglicherweise Stress einhandelt, wenn er sein Recht einfordert, will ich nicht bestreiten. Es ändert sich aber nichts - und möglicherweise gerät er in einer anderen Firma in die gleiche Situation -, wenn man, statt sich gegen sie zu wenden, inakzeptablen Bedingungen immer nur ausweicht - mit den möglichen Folgen, wie Du selbst sie beschreiben hast (z.B. "dauerkrank").

Das Thema Überstunden, die die Arbeitnehmerschaft als riesigen Berg vor sich herschiebt, wird breit diskutiert und ist immer wieder Gegenstand im öffentlichen Diskurs. Und es wird trotzdem zu keinen Änderungen kommen, wenn nicht von Seiten der Arbeitnehmer selbst gegengesteuert wird, statt fatalistisch sich in die angebliche Unausweichlichkeit der Bedingungen zu ergeben, wie es hier propagiert wird - wobei ich jetzt nicht den Vorwurf der ideologisch motivierten Befürwortung noch einmal erheben will.

Hallo,

In der Gehaltsklasse ist es in den meisten Fällen üblich, das 10 Stunden mehr "ohne" Zahlung erwartet werden.

Als Berufsanfänger solltest du da die Zähne zusammen beißen und das ganze noch 2 oder 3 Jahre durchziehen und dich dann woanders bewerben und bessere Konditionen aushandeln.Das geht nämlich leichter, wenn du dich aus einer festen Stelle heraus bewirbst und auch Berufserfahrung vorweisen kannst.

Es bleibt dir natürlich unbenommen,das ganze auch über den Klageweg einzufordern.Nur solltest du daran denken, das jeder neue AG von deinem alten genau so weit weg ist wie das Telefon auf seinem Schreibtisch.

Und in der Baubranche kommt noch hinzu, das sich die da alle sowieso kennen.

In der Gehaltsklasse ist es in den meisten Fällen üblich, das 10 Stunden mehr "ohne" Zahlung erwartet werden.

Wie kommst du denn zu dieser "kühnen" Behauptung?!?!

Dafür gibt es überhaupt keine Rechtsgrundlage, wenn es keine einwandfreie/wirksame Vertragsklausel zur Pauschalabgeltung von Überstunden mit dem vereinbarten Entgelt gibt!

Es bleibt dir natürlich unbenommen,das ganze auch über den Klageweg einzufordern.Nur solltest du daran denken, das jeder neue AG von deinem alten genau so weit weg ist wie das Telefon auf seinem Schreibtisch.

Mit Dieser Argumentation soll also jeder Arbeitnehmer das ungerechtfertigte Verlangen von Arbeitgebern schlucken und sich das Wehren gegen Übervorteilung "verkneifen"?!?!

Ich frage mich immer wieder, auf welchem Planeten du lebst.

Vom "Schlaraffenland" öffentlicher Dienst abgesehen, wird das heutzutage einfach von dir verlangt.Natürlich kannst du im Einstellungsgespräch dann Gesetze und Vorschriften rezitieren und sagen, das du das nicht mit machst.Rate mal, werd wohl die Stelle bekommt DAS ist die Realität.

Die "Große Klappe" kannst du dir erst mit 25 Jahren im gleichen Betrieb erlauben, wenn die Kündigung den AG mehr kostet als die Erfüllung deiner Forderungen.

Ich frage mich immer wieder, auf welchem Planeten du lebst.

Ich weiß, auf welchem Planeten Du leben möchtest: auf einem, in dem jeder Arbeitnehmer seine berechtigten Ansprüche dem "Großen Arbeitgeber" auf dem Altar der Arbeitnehmerunterwürfigkeit opfert!

Vielleicht solltest Du Dir einmal angewöhnen, ein rechtliches Problem zunächst einmal auch von der rechtlichen Seite zu beleuchten; erst dann, wenn diese Frage geklärt ist, kann man auch entscheiden - je nach den konkreten Gegebenheiten und Bedingungen -, ob man überhaupt in der Lage ist, ob es überhaupt opportun ist, eine Forderung auch durchsetzen zu wollen.

Aber solche differenzierenden Überlegungen sind Dir mit Deinem arbeitgeberfixierten, ideologisch vernagelten "The boss first!" ja wohl völlig fremd (wie wohl auch rechtliche Überlegungen überhaupt)!!

@Familiengerd

Leben möchte man "im Paradies" ob es opportun ist, seine Position aufzugeben angesicht seiner "rechtlichen Position" , wage ich zumindest sehr zu bezweifeln .

Du musst gar keine unbezahlten Überstunden machen. Das was bei dir passiert nennt sich "Ausbeutung" und ist nicht rechtmäßig. Du kannst mal deinen Chef darauf ansprechen oder dir einen neuen Arbeitgeber suchen.

Genau, er kann auch gleich von selber kündigen ...

@Familiengerd

REALITÄT - und die Karriere ist auch gleich mit futsch.

Aber bitte er kann ja dann mal nach Befolgen deiner "Tipps" berichten, wie es ihm geht ....

Die Agentur für Arbeit begrüßt ein weiteres raffiniert gekündigtes Mitglied - mit dem entsprechendem Zeugnis obendrein schwer vermittelbar....

Als ob ein Arbeitgeber sagt "natürlich, ich vergüte ihnen ihre Überstunden" oder "wenn die Arbeitszeit um ist, gehen sie selbstverständlich nach Hause uns ist die Gesundheit und die Freizeit unserer Mitarbeiter wichtiger, als die Einhaltung ach so unwichtiger Termine dagegen absolut unwichtig " ...

und nein, ich bin kein Vertreter der "skrupellosen Arbeitgeber" - ich schreibe über die Realität.

Wertvoller wird man durch mehrjähriges sammeln von Erfahrungen und dann hochtauschen von Arbeitsplätzen. Nicht durch geltend machen seiner "Rechte"

Willkommen im Club !

Bei dem Boom und den wenigen Bewerbern muss jeder den einen fehlenden eben ausgleichen. Da wirst Du durch müssen. Allerdings erscheint mir das Gehalt nach 1 Jahr schon etwas dürftig.

Sprich einmal mit Eurem Personaler insgesamt darüber. Ggfs. kann man das Bauleitungsteam etwas besser in Teilschicht eintakten, so Du bei einer größeren Baustelle bist (also von 07-17 Uhr und von 09-19 Uhr).

Bei dem Boom und den wenigen Bewerbern muss jeder den einen fehlenden eben ausgleichen. Da wirst Du durch müssen.

Das mag wohl richtig sein - hat aber überhaupt nichts damit zu tun, dass die Überstunden nicht in Geld oder Freizeit ausgeglichen werden!

@Familiengerd

Alles ganz korrekt, auch Deine Information, aber die Frage war final: "Könnt Ihr mir bitte von euren Erfahrungen berichten und mir sagen wie es bei euch ist?"

@Student300: Noch ein Gedanke für den Personaler: Einrichtung eines Arbeitszeitkontos, dass aber als Wertguthaben geführt werden sollte.

Wer mit 23 sein Studium abgeschlossen hat, hatte kaum Zeit für dem Master oder? Und für Bachelor wäre das Gehalt nicht dürftig, wenn man die Realität und vor allem bei den akademischen Berufen die Regionalität der Löhne berücksichtigt. Da gibts ein starkes Nord- Südgefälle.

@Jackie251

mit 18 Abi, dann 7 Semester Bachelor, dann 3 Semester Master = 23 Jahre oder den Master begleitend nebenher. Machbar ist das.

Auf die regionalen Gehaltsunterschiede verweise ich in der Regel auch. Durchschnittsgehalt eines Berufseinsteiger in D (Stand 2016) sind ca. 3.500,- €. Bei einem derart großen Betrieb sollte es nicht weniger sein. Nach einem Jahr sollte man diese Höhe auf jeden Fall erreichen (soweit man was leistet). Zudem sollte angesichts der Größe des Betriebes auch die Differenz von ca. 13% Nord-Süd nicht relevant sein.

Letztendlich hat Hexle2 aber - deutlich ausführlicher - auch meinen Standpunkt vertreten. Insofern scheint er nicht so falsch zu sein.

@oklein

Als gäbe es bei den Löhnen von Bauingenieuren eine Standardabweichung die der Aussage Durchschnittsgehalt irgendeine Wertigkeit gäbe.

http://vda-architekten.de/vda/wp-content/uploads/2017/11/Gte2018.pdf

Hier fängt der Osten mit 2860 an und hört bei 3360 schon wieder auf. Natürlich ist das nicht der Weisheit letzter Schluss, aber es gibt mit Sicherheit einige Bauinginieure die gut was leisten über 15 Jahre Berufserfahrung haben und keine 3500 Euro bekommen. Diese Summe als Einsteigergehalt für ganz Deutschland darzustellen ist völlig abwegig. Natürlich große Firma usw. andererseits gerade Bauträger und schlüsselfertiges Bauen haben z.T. gezielt im Osten Planungskapazitäten geschaffen um das günstigere Lohnniveau abzugreifen.

Master begleitend neben her mit 60 Stunden Woche?

Und ich bezweifle nicht, dass es machbar ist, aber eben ohne irgenwas optionales Nebenbei. Entweder ist man also Überflieger (warum macht man dann nicht seine Dissertation) oder man ist durchgerannt und muss noch verdammt viel lernen und dabei gleichzeitig seine Arbeit schaffen.

@Jackie251

... und ich widerspreche noch nicht einmal :-)

Allerdings ist Student300 nicht in einem Büro sondern in der Bauleitung bei einem Bauunternehmen mit 5.000 MA. Dort verdient man tatsächlich mehr (wir merken das schmerzlich, da wir in unserem Büro händeringend neue Mitarbeiter suchen, aber unsere ca. 3.500,- € nicht annähernd das sind, was die Baufirmen bieten).

Meine Zahl kommt von den jährlichen Erhebungen von Ingenieur.de: "Die Einstiegsgehälter im Baugewerbe halten ebenfalls ihr im Vorjahr erreichtes Niveau: Sie liegen bei rund 41.500 EUR, einem Rekordwert seit Beginn der Erhebung 2002."

zarter Hinweis: Dein Verweis auf die "Planungskapazitäten" entspricht im Konkreten nicht der Fragestellung von Student300. :-)

Leider ist es so, dass der Fragesteller sich zu einigen Tipps oder auch Deinen vollkommen korrekten Nachfragen ausschweigt. Schade für ihn. Es wäre auch einmal interessant, bei welchem Konzern er ist. Ich kenne beruflich bedingt alle großen Baufirmen und eine solche - generelle - Mitarbeiterpolitik wäre mir neu.

Gerade die Spezis lassen sich aus über die nicht gemachten Angaben zur Sache !

Wie erreichen sie als Bauing. diese regelmäßigen Mehrstunden ?

Wie erledigen ihre Kollegen ihre Aufgaben ? Oder alle mit 56 Std im Mittel ?

Außen - Baustellen oder Bürotätigkeiten?

Eigentlich doch egal ...Überstunden sind Überstunden und sicher nicht schön.

@Huflattich

aha ! nur gut das sie wissen warum er seine Arbeit nicht in 40 schafft ?