wie viel eigenvermögen darf ich haben wen ich wohngeld beantragne möchte?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie die Vermögensdanrechnung beim Wohngeld ist, kann ich dir nicht sagen.
ARGE-seitig hast du einen Vermögensfreibetrag (für u.a. Spareinlagen) in Höhe von zur Zeit 150 EUR pro Lebensjahr - mindestens 3100 EUR - zzgl. 750 EUR für besondere Anschaffungen.
Nachzulesen z.B. hier:
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/HW-12---20.04.2010.pdf
Es gibt zwar auch Höchstgrenzen (9750 - 10050), aber die sind wohl für euch nicht relevant.

sehr hilfreich danke

Der (Die?) ARGE geht Dein Wohngeld nix an ! Du stellst den Antrag bei der Wohngeldstelle.(Das Geld bekommt die ARGE - nicht Du !)

ARGE will nur wissen, ob Du welches bekommst, weil das bei der Berechnung mit eingerechnet wird. Pro Person darfst Du etwas über 3000 € Eigenkapital haben.

Die Lebensversicherung mußt Du zwar mitangeben, darf aber nicht mitberechnet werden. Das wurde abgeschafft, da es zur Altersvorsorge dient ...

Das Geld von Deinem Freund wird natürlich mitberechnet, da Ihr eine Bedarfsgemeinschaft darstellt.

Verwechsel aber nicht Wohngeld mit dem Mietzuschuß (Übernahme der Miete), den Ihr eventuell bekommt, wenn Ihr eine eigene Wohnung habt ...

also ich hoffe wirklich das es 3000 euro sind, weil meine freundin mal zu mir gesagt hat, sie durfte nur 1000 euro auf ihrem sparbuch haben. und was mach ich dan wen das über 3000 euro sind? wir haben ja kein zugriff auf das gesparte, wie zb bausparvertrag.

Du darfst bis zu 70.000 EUR Vermögen haben. Angerechnet wird davon allenfalls die Zinserträge. Wenn Du mehr als 70.000 EUR Vermögen hast, dann hast Du keinen Anspruch auf Wohngeld.

Kleine Ersparnisse oder ein PKW spielen hier keine Rolle, wohl aber „erhebliches Vermögen“. Das fängt nach der Verwaltungsrichtlinie zum Wohngeld für einen Alleinstehenden bei 60.000 Euro an. Für jeden weiteren Familienangehörigen kommen 30.000 Euro hinzu. Für eine vierköpfige Familie sind demnach 150.000 Euro Vermögen unproblematisch. Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.4.2013 sind diese am nicht mehr geltenden Vermögenssteuergesetz orientierten Grenzen allerdings nur als grobe Richtwerte anzusehen. Im Einzelfall kann auch bei höherem (Geld-)Vermögen noch Anspruch auf Wohngeld bestehen (BVerwG 5 C 21.12).

Wohngeld steht dem jenigen zu der unter der einkommensgrenze von 1000 euro liegt..Allerdings ist es mir neu das man als hartz Empfänger ein nsparbuch haben darf denn das geld der arge dient der hilfe zum lebensunterhalt...

das ist es ja ich bekomm kein harz 4. ich bin noch in der ausbildung und komm erst im oktober in den mutterschutz. und im november das kind und wir wollen die wohnunung erst im november nehmen. er ist schüler und hat davor 6 jahre gearbeitet und da hat er auch was zusammen sparen können, aber er hat für die nächsten jahre eh kein zugriff drauf. und wir wollen wohngeld nur für ein jahr beantragen. weil er nächstes jahr mit seiner techniker schule fertig ist und dan weiter arbeitet