wie viel darf ich als musiker dazu verdienen , was muss ich beachten

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Hallo, ich bin Musikschulleiterin. 1. Egal, ob du einen Vollzeitjob an einer Musikschule oder sonstwo hast, darfst du bei 32 regelmäßigen Stunden höchstens 6 Stunden oder je nach Ferienüberhang 1/4 des Stundendeputats nebenbei arbeiten. 2. Du musst deinem Arbeitgebenr jede Nebentätigkeit melden und er muss sie akzeptieren, es sei denn, sie wäre bei der Konkurrenz oder ehrenrührig für das Ansehen. 3. Derlei Nebentätigkeiten sind sogar untersagt, wenn sie dich von der ordnungsgemäßen Erfüllung deiner beruflichen Aufgaben abhalten. 4. Die Nebentätigkeiten dürfen m.E. 400 € nicht überschreiten. Anmelden muss man das dem Finanzamt als Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit. Im Gegenzug kannst du Fahrtkosten oder Materialien als Werbungskosten absetzen.

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