Wie verhalte ich mich beim Vorwurf Leistungsbetrug?

7 Antworten

Dort wurde mir wage erklärt, das man den Verdacht auf Leistungsbetrug habe. Weil ich zur Untermiete wohne und das Jobcenter nun prüft ob es eine Lebensgemeinschaft, oder Ähnliches ist.

Das Amt kann so viel Verdächtigen wie es will, es muss es auch beweisen. Nicht du wiederlegen. Das Jobcenter macht das gerne die Beweispflicht umkehren, da sie so etwas nicht oder nur schwer beweisen können. So weit mir bekannt ist, leider nicht aktuell, könnte dir das Jobcenter nicht mal einfach so eine Eheähnlich Gemeinschaft nachweisen, wenn man eine Zweite Zahnbürste und Klamotten in deiner Wohnung finden würde. Denn mit wem du ledig verkehrst ist deine Sache.

Nun hat mir meine Vermieterin mitgeteilt, das sie es nicht möchte, das ich einen Aussendienstmitarbeiter vom Jobcenter in ihrer Abwesenheit in die Wohnung lasse. ....Ich habe morgen in der Sache einen Termin beim Jobcenter. Ich bin mir nicht sicher wie ich mich morgen bei diesen Termin richtig verhalten soll.

Sage den Mitarbeitern des Jobcenters klar das deine Vermieterin keine Besuche des Amtes ohne ihr Beisein Akzeptiert. In der Broschüre des Jobcenters steht selbst drin das man nicht verpflichtet ist die Mitarbeiter hinein zu lassen. Du musst dich entscheiden ob du die vom Amt zukünftig hinein lassen willst. Wenn nein sage es denen, wenn ja sage ihnen das sie die Besuche mit dir und deiner Vermieterin, da die nur 2 Tage im Monat da ist, koordinieren sollen. Bleibe vor allem Sachlich und handle überlegt. Im ideal fall könntest du dir jemanden als Zeugen mitnehmen, damit das Amt später nicht irgendwas behaupten kann was nicht gesagt wurde.

http://www.sozial-und-stark.de/arge_Luckenwalde/Teltow-Fläming.html

Wenn bei euch in der nähe kannst du dich auch beim Arbeitslosen verband Hilfe suchen. Dort kann man auch deine Bescheide überprüfen ob diese Korrekt sind.

Ganz ruhig bleiben, ehrlich sein und wenn nötig Beweise vorbringen.

Du bist Mieter und kannst die Leute in Deine Mieträume lassen, die Du willst.

Wie verhalte ich mich beim Vorwurf Leistungsbetrug?

Es wäre schön wenn du dich auch mal bei deinen Antworten an die Fragen halten würdest.

Sag es Ihnen, wie es ist: dass ein Wohnungsbesichtigungstermin nur nach Absprache mit der Hauptmieterin der Wohnung möglich ist.

Sofern aber die vom Jobcenter auschließlich dein Zimmer und ggf. Gemeinschaftsräume wie Bad, Küche, Diele besichtigen möchten, kann dies auch ohne Zustimmung der Hauptmieterin geschehen. Sie kann sich ja auch nicht aussuchen, wen du zu Besuch hast, oder?

Niemand muss ohne Gerichtsbeschluss seine Wohnung für andere zugänglich machen, wenn man da ausdrücklich dagegen ist.

@Bonbonglas

Du solltest schon genau lesen.......von "Muss" habe ich auch Nichts geschrieben. Sie mag zwar die Hauptmieterin sein, kann aber dem Mitbewohner nicht verbieten, jemandem sein Zimmer und Gemeinschaftsräume zu zeigen.....

Das Amt muss DIR beweisen, dass es recht hat. Du musst dich nicht rechtfertigen.